Lenkberechtigung/Führerschein

Andere Entziehungsgründe

Eine Entziehung der Lenkberechtigung kann auch aus folgenden Gründen erfolgen:

  • Begehung schwerer Delikte nach dem Strafgesetzbuch oder dem Suchtmittelgesetz
  • Wiederholte Begehung einer strafbaren Handlung in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand
  • Unterlassung der erforderlichen Hilfeleistung nach einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall
  • Übertretung von Verkehrsvorschriften unter besonders gefährlichen Verhältnissen oder mit besonderer Rücksichtslosigkeit (z.B. erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen sowie auf Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten, das Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten oder bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen, das Nichteinhalten des zeitlichen Sicherheitsabstandes beim Hintereinanderfahren, sofern der zeitliche Sicherheitsabstand eine Zeitdauer von 0,2 Sekunden unterschritten hat und die Übertretung mit technischen Messgeräten festgestellt wurde, die Beteiligung an unerlaubten Straßenrennen oder das Fahren gegen die Fahrtrichtung auf Autobahnen)
  • Nichteinhaltung von Auflagen der Lenkberechtigung
  • Wiederholtes Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne Lenkberechtigung
  • Nichtabsolvierung der 2. Ausbildungsphase
  • Verwirklichung des 3. Vormerkdeliktes innerhalb von 3 Jahren
  • Nichtabsolvierung einer angeordneten Maßnahme im Rahmen des Vormerksystems oder der Entziehung der Lenkberechtigung
  • Nichterfüllung der rechtskräftigen Aufforderung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, bzw. Nichtbeibringung eines erforderlichen Befundes
  • Gesundheitliche Nichteignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges
  • Erwerb der Lenkberechtigung in einem anderen EWR – Staat zu einem Zeitpunkt als der Erwerber seinen Wohnsitz in Österreich und nicht im Ausstellungsstaat des Führerscheins hatte.


LPD Wien

Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) - Verkehrsamt

Dietrichgasse 27
1030 Wien
Telefon: +43 131 310 0
Fax: +43 131 310-976519
E-Mail: lpd-w-verkehrsamt@polizei.gv.at

Parteienverkehrszeiten:

Montag bis Mittwoch von 8 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Hinweis

Am 24. und 31. Dezember hat das Verkehrsamt KEINEN DIENSTBETRIEB.

Erreichbarkeit

Das Verkehrsamt Wien befindet sich in der Dietrichgasse 27, 1030 Wien.
Sie erreichen uns mit der U-Bahnlinie U3, Haltestelle Kardinal Nagl Platz oder mit der Autobuslinie 77A, Haltestelle Kardinal Nagl Platz. Wenn Sie mit der U3 anreisen benützen Sie den Aufgang Kardinal Nagl Platz. Ein Lift befindet sich jedoch nur beim Aufgang Keinergasse.


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .