Lenkberechtigung/Führerschein

Der Scheckkartenführerschein

Hinweis auf freie Behördenwahl:
Ein Führerscheinduplikat kann bei jeder Führerscheinbehörde in Österreich beantragt werden. Die Antragstellung ist damit nicht mehr an den Hauptwohnsitz gebunden.

Achtung!
Für alle Anträge auf Ausstellung eines Scheckkartenführerscheins ist die persönliche Antragstellung bei der Behörde erforderlich. Für die Terminreservierung benützen Sie bitte die Elektronische Terminverwaltung . Bei Vorsprache ohne Terminreservierung ist die Bearbeitung Ihres Anliegens nicht gewährleistet.

Gültigkeit der alten Führerscheine und Befristung von Scheckkartenführerscheinen

Alle bis zum 18. Jänner 2013 ausgestellten Papier- und Scheckkartenführerscheine sind bis 18. Jänner 2033 gültig, sofern die Daten im Dokument lesbar und Ihr Foto gut erkennbar ist. Ab 19. Jänner 2013 werden Scheckkartenführerscheine auf 15 Jahre befristet ausgestellt, um das Foto im Führerschein immer aktuell zu halten (vergleichbar der Befristung des Reisepasses, ärztliche Untersuchungen sind nicht vorgesehen). Ab 19. Jänner 2033 muss jeder KFZ – Lenker einen befristeten Scheckkartenführerschein besitzen.
Bitte beantragen Sie einen Scheckkartenführerschein nur bei unbedingter Notwendigkeit, um die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten.

Vorgangsweise und Dauer der Ausstellung eines Scheckkartenführerscheins

Für die Ausstellung eines Scheckkartenführerscheines benötigen Sie einen Antrag, den Sie bei uns erhalten oder hier herunterladen können. Weiters nehmen Sie bitte ein aktuelles Passfoto sowie den alten Führerschein mit. Sollten Sie auf dem alten Führerschein nicht mehr erkennbar sein, benötigen Sie einen gültigen Lichtbildausweis. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Die Kosten für die Ausstellung eines Scheckkartenführerscheines betragen 49 Euro und 50 Cent. Sie können sowohl in bar als auch mit Bankomat- oder Kreditkarte bezahlen.
Sie haben die Möglichkeit, sich den Scheckkartenführerschein per Post zustellen zu lassen. In diesem Fall müssen Sie den alten Führerschein bereits bei Antragstellung bei uns abgeben. Für die Übergangszeit erhalten Sie einen vorläufigen Führerschein, der nur in Österreich gültig ist.

Achtung:

  • Die Produktion des Scheckkartenführerscheins erfolgt in der Staatsdruckerei. Produktion und Versendung benötigen etwa 5 Werktage.
  • Bedenken Sie, dass der Postweg unter Umständen auch länger dauern kann.
  • Beantragen Sie vor Auslandsreisen den Scheckkartenführerschein bitte rechtzeitig.

Alternativ ist es möglich, den alten Führerschein vorerst noch zu behalten, den Scheckkartenführerschein beim Verkehrsamt abzuholen und dann erst den alten Führerschein abzugeben.


Elektronische Terminverwaltung

Parteienverkehr nur nach Terminvereinbarung.



LPD Wien

Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) - Verkehrsamt

Dietrichgasse 27
1030 Wien
Telefon: +43 131 310 0
Fax: +43 131 310-976519
E-Mail: lpd-w-verkehrsamt@polizei.gv.at

Parteienverkehrszeiten:

Montag bis Mittwoch von 8 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Hinweis

Am 24. und 31. Dezember hat das Verkehrsamt KEINEN DIENSTBETRIEB.

Erreichbarkeit

Das Verkehrsamt Wien befindet sich in der Dietrichgasse 27, 1030 Wien.
Sie erreichen uns mit der U-Bahnlinie U3, Haltestelle Kardinal Nagl Platz oder mit der Autobuslinie 77A, Haltestelle Kardinal Nagl Platz. Wenn Sie mit der U3 anreisen benützen Sie den Aufgang Kardinal Nagl Platz. Ein Lift befindet sich jedoch nur beim Aufgang Keinergasse.


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .