Betrügerische Apps, deren Betreiberinnen und Betreiber scheinbar wahllos Rechnungen für vom Empfänger gar nicht abgeschlossene Abos verschicken, sind an sich nichts Neues. Derartige Fälle sind bereits in der Vergangenheit immer wieder aufgetreten.
Bei einer aktuellen Welle an betrügerischen Rechnungen ist allerdings neu, dass sich diese ausschließlich an Frauen richten. Denn bei dem betrügerischen Online-Dienst handelt es sich um eine App, welche bei der Protokollierung des Zyklus, Menstruationsbeschwerden, Schwangerschaft und Geschlechtskrankheiten helfen soll.
Grundsätzlich gilt: Die Rechnungen werden wahllos verschickt. Wer also eine Rechnung bekommen hat und sich beim besten Willen nicht an den Abschluss eines Jahresabos oder das Herunterladen einer App erinnern kann, ist weder gehackt worden, noch hat er oder sie unabsichtlich einen Vertrag abgeschlossen. Daraus ergibt sich natürlich auch, dass die Zahlungsaufforderung ungültig ist, denn warum sollte man für etwas bezahlen müssen, was man gar nicht bestellt hat? Wenn dann (oft innerhalb weniger Tage) per e-mail eine zweite Mahnung mit einer erhöhten Mahngebühr und Drohung mit einem Inkasso-Verfahren folgt, steigt bei vielen Empfängerinnen verständlicherweise die Nervosität. Aber auch da gilt: Wer nicht bestellt hat, muss auch nicht bezahlen.
Zusätzlich meldeten Nutzerinnen bereits mehreren Internet Watchdogs, dass sie die zweifelhafte zwar tatsächlich genutzt, aber nach Abschluss des Jahresabos nur mangelhafte Produkte oder eine mangelnde Leistung der App bekommen hatten.
Ein weiterer Hinweis auf Betrug findet sich im Impressum der App. Trotz deutscher Domain befindet sich laut diesem der Firmensitz des Betreibers oder der Betreiberin der App in Asien.
Da auch aus Vorarlberg bereits mehrere Fälle betrügerisch verschickter Zahlungsaufforderungen gemeldet wurden, möchten wir Ihnen im Folgenden ein paar Tipps geben:
• Zahlen Sie auf keinen Fall! Wie oben bereits beschrieben, sind die Zahlungsaufforderungen ohne gültigen Vertrag nicht rechtswirksam.
• Rufen Sie zudem keinesfalls die in der Rechnung angeführte Telefonnummer für Rückfragen an. Diese ist kostenpflichtig!
• Legen Sie stattdessen schriftlich Beschwerde gegen den vermeintlichen Abo-Abschluss ein. Erklären Sie in Ihrem Schreiben ausdrücklich, kein Abo abgeschlossen zu haben.
• Wenn Sie trotz aller Warnzeichen Geld überwiesen haben, setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Bank in Verbindung und versuchen Sie, die Zahlung zurückzubekommen.
• Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Artikel Nr: 465630
vom Mittwoch,
19.August 2026,
08:00 Uhr.
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