SALZBURG

Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE)

Mit 1.1.2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).

Die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung ist – abhängig vom Wohnsitz bzw. vom Sitz der Firma oder des Vereines – zu bestimmten Parteienverkehrszeiten bei ausgewählten Organisationseinheiten der LPD Salzburg ( 162 kB) möglich.

Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI .

Online-Terminvereinbarung EVE

Kontakt


Landespolizeidirektion Salzburg
Fremden- und Grenzpolizeiliche
Abteilung

5020 Salzburg, Alpenstraße 90
Tel.: 059 133-50 0
Fax: 059 133-50 7817
Mail: LPD-S-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at

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