SALZBURG

Vereine

Vereine sind freiwillige Zusammenschlüsse von mindestens zwei Personen. Ein Verein ist auf Grund von Statuten organisiert und dient der gemeinsamen Verfolgung eines bestimmten, ideellen Zwecks. Die Freiheit, sich einen Verein zu gründen oder einem Verein anzugehören, ist in Österreich ein demokratisches Recht.

Zuständige Behörden in Salzburg:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Magistrat Salzburg
  • Landespolizeidirektion Salzburg
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (Salzburg)

Nähere Informationen zur Vereinsgründung und –betreibung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres oder auf help.gv.at .

Kontakt


Landespolizeidirektion Salzburg
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA) - Bürgerservicestelle

5020 Salzburg, Alpenstraße 90
Tel.: 059 133-50-6666
Mail: lpd-s@polizei.gv.at


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