Waffen/Kriegsmaterial

Das österreichische Waffenrecht ist im Waffengesetz geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Besitz von Waffen aller Art durch Personen unter 18 Jahren verboten ist.

Gemeinsam mit dem "neuen zentralen Waffenregister" wurde die Registrierungspflicht für alle Schusswaffenkategorien eingeführt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf oesterreich.gv.at .

Zuständige Behörden in Salzburg:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Magistrat Salzburg
  • Landespolizeidirektion Salzburg
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (Salzburg)

Kontakt

Landespolizeidirektion Salzburg
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA) - Bürgerservicestelle

Alpenstraße 90
5020 Salzburg
Telefon: +43 59133 50 6666
E-Mail: lpd-s@polizei.gv.at


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Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .