Verkehrssicherheitsschwerpunkte

Presseaussendung der Polizei Salzburg

Im Zuge von Schwerpunktkontrollen der Landesverkehrsabteilung wurden in der Nacht auf den 28. Juni in der Stadt Salzburg und im Flachgau insgesamt zehn Organmandate (Übertretung gem. § 102 Abs. 3c KFG, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Motorradfahren ohne Sturzhelm, Missachtung der Sicherheitsgurtpflicht, telefonieren ohne Freisprecheinrichtung etc.) ausgestellt. Weiters wurde ein Pkw-Lenker angezeigt, da er für sein fünfjähriges Kind keinen entsprechenden Kindersitz verwendete. Zudem wurden zwei Pkw die Kennzeichen vorläufig, aufgrund Übertretungen gem. § 102 Abs. 3c KFG, abgenommen sowie ein Motorradlenker zur Anzeige gebracht, der über eine Länge von rund 50 Metern seine Fahrt auf dem Hinterrad (Wheelie) durchführte. Einem 21-jährigen Salzburger wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und dessen Motorrad vorläufig beschlagnahmt, nachdem dieser den Lieferingertunnel, von Salzburg Nord kommend, bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h mit 180 km/h durchfahren hatte.

Am späten Abend des 27. Juni wurde in Salzburg Anif einer 51-jährigen Tennengauerin der Führerschein vorläufig abgenommen, da der Alkotest, im Zuge einer Kontrolle, positiv (1,06 Promille) verlief.

In Hallein konnte am späten Abend des 27. Juni ein Drogenlenker aus dem Verkehr gezogen werden. Aufgrund eines Cannabisgeruches wurden Polizisten auf einen 19-jährigen afghanischen Pkw-Lenker aufmerksam. Bei Ansichtig werden der Polizisten fuhr der Afghane davon, konnte jedoch kurze Zeit später angehalten und kontrolliert werden. Ein Suchtmitteltest verlief positiv (Cannabis). Die ärztliche Untersuchung wurde von dem 19-Jährigen verweigert. Im Bereich des Tankdeckels konnten die Polizisten zudem Cannabiskraut auffinden und sicherstellen. Dem Lenker wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Zudem wird er gemäß Suchtmittelgesetz bei der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Anzeige gebracht.

Am Morgen des 28. Juni wurde eine Polizeistreife auf der Westautobahn (A1) auf einen Pkw-Lenker, aufgrund seiner auffälligen Fahrweise (Schlangenlinien, unangepasste Geschwindigkeit), aufmerksam. Im Zuge der Anhaltung und Kontrolle im Bereich der Raststation Kasern konnten Merkmale einer Beeinträchtigung festgestellt werden. Ein Alkotest verlief negativ. Ein Suchtmitteltest verlief positiv (Cannabis). Im Zuge der ärztlichen Untersuchung wurde die Fahruntauglichkeit festgestellt. Dem 32-jährigen Flachgauer wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Der 32-Jährige gab an, am 27. Juni einen Joint geraucht zu haben.

Alle Lenker werden bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht.


Presseaussendung
vom 28.06.2026, 14:05 Uhr

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