Presseaussendung der Polizei Salzburg
Am 27. Oktober 2027 überschritten im Zuge von Radarmessungen im Flachgau, Tennengau und Salzburg 249 Lenker von 4472 gemessenen Fahrzeugen die jeweilig erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Weitere 15 Fahrzeuglenker überschritten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h. Ein Fahrzeuglenker wurde dabei auf der Wiestal Landesstraße (L107) bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit 125 km/h (Toleranz bereits abgezogen) gemessen.
Am Vormittag des 27. Oktober wurde in der Stadt Salzburg im Zuge von Routinekontrollen ein 24-jähriger Pkw-Lenker angehalten und kontrolliert. Der Alkotest verlief negativ. Ein Suchtmitteltest verlief positiv (Cannabis). Die ärztliche Untersuchung bestätigte die Fahruntauglichkeit des Salzburgers. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein vorläufig abgenommen.
Am Nachmittag des 27. Oktober wurde ein Raser in Thalgau aus dem Verkehr gezogen. Im Zuge von Geschwindigkeitsmessungen auf der Salzburger Straße (L103) überschritt ein 72-jähriger Wiener die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortgebiet von 50 km/h um 48 km/h (Toleranz bereits abgezogen). Der Lenker wurde angehalten und kontrolliert. Ihm wurde der Führerschein vorläufig abgenommen
Am Abend des 27. Oktober wurde in Bad Hofgastein ein Alkolenker aus dem Verkehr gezogen. Aufgrund seiner auffälligen Fahrweise wurde er von einer Polizeistreife angehalten und kontrolliert. Der Alkotest bei dem 45-jährigen Ungar verlief positiv (1,04 Promille).
In den Nachtstunden des 28. Oktober wurde auf der Nußdorfer Landessstraße (L204) ein weiterer Raser aus dem Verkehr gezogen. Dieser wurde im Ortsgebiet mit 98 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen. Dem 37-jährigen Lkw-Lenker wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.
Am Morgen des 28. Oktober wurde ein 46-jähriger Pongauer im Baustellenbereich der Umfahrung Bischofshofen, in der dortigen 80 km/h Beschränkung, mit einer Fahrgeschwindigkeit von 140 km/h gemessen. Dem Pkw-Lenker wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.