Presseaussendung der Polizei Salzburg
Zu einem Verkehrsunfall kam es am Abend des 16. Mai in Bad Hofgastein. Eine 21-jährige Pkw-Lenkerin kam in einer Kurve von der Fahrbahn ab und überfuhr eine Böschung, ehe das Fahrzeug in einem angrenzenden Feld zum Stillstand kam. Die Frau konnte sich selbstständig aus dem Fahrzeug befreien. Ein bei der Lenkerin durchgeführter Alkomattest verlief mit 1,34 Promille positiv. Der Probeführerscheinbesitzerin wurde der Führerschein an Ort und Stelle vorläufig abgenommen. Die 21-Jährige blieb laut eigenen Angaben unverletzt. Am Fahrzeug entstand erheblicher Sachschaden. Die Lenkerin wird bei der zuständigen Verwaltungsbehörde angezeigt.
Eine Zivilstreife stellte in der Nacht auf der Tauernautobahn (A10) bei einem Fahrzeug mit italienischem Kennzeichen eine deutliche Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit fest. Der 35-jährige bosnischer Staatsangehöriger fuhr bei erlaubten 110 km/h mit einer Geschwindigkeit von 185 km/h. Das Fahrzeug wurde angehalten und kontrolliert. Ein mit dem Lenker durchgeführter Alkomattest ergab einen Wert von 0,68 Promille. Zudem zeigte der Mann Symptome einer möglichen Suchtmittelbeeinträchtigung. Ein durchgeführter Speicheltest verlief positiv auf THC und Kokain. Die Vorführung zur klinischen Untersuchung verweigerte der Lenker. Der Führerschein wurde vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Der Mann wird wegen mehrerer Verkehrsdelikte bei den zuständigen Behörden angezeigt.
Im Zuge einer sicherheitspolizeilichen Fußstreife am Vorplatz des Salzburger Hauptbahnhofes bemerkten Polizisten einen E-Scooter-Lenker, der mit offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit sowie ohne eingeschaltetes Vorderlicht unterwegs war. Trotz mehrfacher Anhaltezeichen entzog sich der Lenker vorerst der Kontrolle und flüchtete. Er konnte kurz darauf angehalten und kontrolliert werden. Im Zuge der Kontrolle wurden mehrere technische Mängel am E-Scooter festgestellt. Zudem wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 44 km/h nachgewiesen. Der 16-jährige österreichische Staatsangehörige wird mehrfach angezeigt.
In den Morgenstunden des 17. Mai wurden Polizeibeamte auf einen amtsbekannten Jugendlichen aufmerksam, der einen Pkw lenkte, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung ist. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 16-jährige Syrer auf den von ihm gekauften Pkw gestohlene Kennzeichen angebracht hatte. Gegen den Jugendlichen werden mehrere Anzeigen wegen Verwaltungsübertretungen sowie wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung erstattet. Die sichergestellten Kennzeichentafeln wurden der rechtmäßigen Zulassungsbesitzerin wieder ausgefolgt.