Mehrere Übertretungen bei Verkehrskontrollen festgestellt

Presseaussendung der Polizei Salzburg

Am 18. September gegen 08:30 Uhr wurden Polizisten im Zuge der Schulwegsicherung in Saalbach auf einen Pkw aufmerksam. Der Lenker rauchte während der Fahrt im Fahrzeug und brachte zwei mitfahrende Kinder zur Schule. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass dem 44-Jährigen aus dem Pinzgau die Lenkberechtigung bereits im Februar entzogen worden war. Ein Alkovortest ergab einen Wert von 1,8 Promille. Den darauffolgenden Alkotest verweigerte der Mann.

Am Vormittag des 18. September hielten Polizisten in Bruck an der Großglocknerstraße einen 22-jährigen Pinzgauer an. Da der Pkw-Lenker eindeutige Anzeichen einer Beeinträchtigung aufwies, führten die Beamten einen Alkotest durch, der negativ verlief. Ein anschließender Drogentest reagierte positiv auf Kokain. Der 22-Jährige wurde einem Arzt vorgeführt, der im Rahmen der die Fahruntauglichkeit feststellte.

Bei Verkehrskontrollen am 18. September auf der B 164, der Hochkönig Straße, wurde ein 23-jähriger Motorradlenker aus dem Pongau zweimal mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen. In einer 50-km/h-Beschränkung kurz nach Hinterthal war er in Richtung Dienten mit 99 km/h unterwegs. In der darauffolgenden 70-km/h-Beschränkung kurz vor dem Filzensattel wurde eine Geschwindigkeit von 124 km/h gemessen. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der Lenker einen Teil der Schalldämpfung aus dem Auspuff entfernt hatte. Bei der Standgeräuschmessung wurde der zulässige Wert um zehn Dezibel überschritten. Im oberen Drehzahlbereich lag der gemessene Wert um 29 Dezibel über dem zulässigen Wert. Darüber hinaus wiesen beide Reifen eine unzureichende Profiltiefe auf. Über dem Scheinwerferglas war zudem eine dunkle Folie angebracht.

Dem 22-jährigen Pkw-Lenker und dem 23-jährigen Motorradlenker wurden die Führerscheine abgenommen. Dem Motorradlenker wurden zusätzlich die Kennzeichentafel und der Zulassungsschein abgenommen. Allen drei Lenkern wurde die Weiterfahrt untersagt. Sie werden wegen der jeweils festgestellten Übertretungen bei den zuständigen Behörden angezeigt.


Presseaussendung
vom 19.09.2026, 10:00 Uhr

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