Presseaussendung der Polizei Salzburg
Am Nachmittag des 28. September wurde ein 39-jähriger Pkw-Lenker angehalten und kontrolliert, nachdem er im Ortgebiet von Hof bei Salzburg das Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" missachtete. Im Pkw befanden sich der 39-jährige Lenker sowie dessen Frau sowie zwei Kleinkinder. Im Zuge der Kontrolle stellte die Polizeistreife fest, dass der 39-jährige Salzburger bereits seit 2022 keinen Führerschein mehr besitzt. Ein Alkotest verlief negativ. Dem Salzburger wurde die Weiterfahrt untersagt.
Am Vormittag des 29. September wurde auf der Westautobahn (A1) ein Drogenlenker aus dem Verkehr gezogen. Aufgrund seiner auffälligen Fahrweise (Nichteinhalten des Fahrstreifens, unangepasste Geschwindigkeit) wurde eine Polizeistreife auf den Pkw aufmerksam. Das Fahrzeug wurde bei der Autobahnabfahrt Salzburg Nord, Fahrtrichtung Wien, von der Autobahn abgeleitet, angehalten und kontrolliert. Es wurden Symptome einer Beeinträchtigung festgestellt, wobei der Alkotest negativ verlief. Ein Suchtmitteltest verlief positiv (THC). Eine ärztliche Untersuchung bestätigte die Fahruntauglichkeit. Dem 49-jährigen Salzburger wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.
Am Vormittag des 29. September wurde in Zell am See ein Drogenlenker aus dem Verkehr gezogen. Zuvor fiel der Pkw einer Polizeistreife wegen Missachtung des Rotlichtes zweier Ampelanlagen aus. Im Zuge der Kontrolle stellten die Polizisten Symptome einer Beeinträchtigung fest. Ein Alkotest verlief negativ. Ein Suchtmitteltest positiv (Kokain). Eine ärztliche Untersuchung bestätigte die Fahruntauglichkeit des
27-jährigen Pongauers. Ihm wurde der Führerschein sowie Fahrzeugschlüssel vorläufig abgenommen sowie die Weiterfahrt untersagt.
Am Nachmittag des 29. September wurde ein weiterer Drogenlenker in Mittersill aus dem Verkehr gezogen. Im Zuge einer Routinekontrolle stellten die Polizisten Symptome einer Beeinträchtigung fest, wobei ein Alkotest negativ verlief. Ein Suchtmitteltest verlief positiv. (Cannabis und Amphetamin/Metamphetamin). Eine ärztliche Untersuchung bestätigte die Fahruntauglichkeit des 29-jährigen Pinzgauers. Ihm wurde der Führerschein und Fahrzeugschlüssel vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.
Einer Verkehrsstreife fiel am 29. September auf der Salzachtal Bundesstraße (B 159), zwischen Golling und Werfen, ein besonders lautes Motorrad auf. Bei der nachfolgenden Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass am Motorrad ein typenfremder Auspuffschalldämpfer montiert war, welcher nur aus einem hohlen Rohr bestand. Eine Standgeräuschmessung mit einem geeichten Schallpegelmessgerät ergab einen Wert von 116 dB(A). Das Motorrad war somit um 18 dB(A) lauter als erlaubt. Dem 64-jährigen Lenker aus dem Pongau wurde die Weiterfahrt untersagt und die Kennzeichentafel und der Zulassungsschein abgenommen.