Schwerpunktkontrollen im Straßenverkehr

Presseaussendung der Polizei Salzburg

Bei mehreren Standkontrollen im gesamten Stadtgebiet Salzburg wurden mehrere deutlich leistungs- und geschwindigkeitsgesteigerte E-Fahrzeuge angehalten. Eine 25-jährige Österreicherin wurde mit ihrem E-Scooter einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterzogen. Die Überprüfung auf einem geeichten Rollenprüfstand ergab eine erreichbare Höchstgeschwindigkeit von 44 km/h.
Weiters wurden zwei chinesische Staatsangehörige im Alter von 32 und 42 Jahren mit ihrem E-Fahrrad kontrolliert. Beide Fahrzeuge erreichten auf dem Rollenprüfstand 39 km/h. Darüber hinaus überschritten sie deutlich die zulässige Motorleistung.
Im Zuge einer weiteren Kontrolle wurde ein 40-jähriger tibetanischer Staatsangehöriger mit einem E-Scooter angehalten. Dabei stellten die Beamten fest, dass der E-Scooter eine Motorleistung von 1.200 Watt aufwies.
Ein 24-jähriger Salzburger entzog sich zunächst der Anhaltung durch die Polizei. Der Lenker konnte kurz darauf angehalten und kontrolliert werden. Sein verwendeter E-Scooter verfügte anstelle der erlaubten 600 Watt über eine Motorleistung von 2.000 Watt. Die Messung auf dem geeichten Rollenprüfstand musste bereits bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h beendet werden, da dieser Wert unmittelbar erreicht wurde.
Am Abend des 6. August wurde eine Zivilstreife am Franz-Hinterholzer-Kai auf einen 29-jährigen syrischen Staatsangehörigen aufmerksam, der ohne Beleuchtung mit seinem Fahrrad unterwegs war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Da der 29-Jährige Symptome einer Suchtgiftbeeinträchtigung zeigte, wurde er einer Untersuchung unterzogen. Diese ergab die Fahruntauglichkeit.
Bei der Kontrolle eines 56-jährigen Pkw-Lenkers in Wals am Abend des 6. August ergab der Alkomattest einen Wert von 1,26 Promille. Der Führerschein wurde dem Salzburger abgenommen.
Bei Moped Kontrollen im Flachgau wurden insgesamt 12 Anzeigen erstattet. Bei drei Mopeds war die zulässige Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h mit der gemessenen Geschwindigkeiten 77 bis 79 km/h deutlich überschritten. Die Kennzeichen wurden vorläufig abgenommen.
In einem weiteren Fall überließ der Zulassungsbesitzer eines Mopeds sein Fahrzeug einem erst 13-jährigen Freund und fuhr selbst als Beifahrer mit.
Im Zuge einer Nachfahrt kontrollierten die Beamten einen 16-jährigen Mopedlenker, dessen Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit offensichtlich überschritt. Aufgrund eindeutiger Symptome einer Suchtgiftbeeinträchtigung führten die Polizisten einen Test durch, der positiv auf THC reagierte, der diensthabende Sprengelarzt bestätigte die Fahruntauglichkeit. Dem Lenker wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein vorläufig abgenommen.
Alle Lenker werden bei den zuständigen Behörden angezeigt.


Presseaussendung
vom 07.08.2026, 13:54 Uhr

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