Verkehrssicherheitskontrollen

Presseaussendung der Polizei Salzburg

Im Lungau konnte ein 41-jähriger Pkw Lenker angehalten werden. Er war mit seinem Pkw am Nachmittag des 8. August 2026 auf der B99 in Richtung Mauterndorf unterwegs. Der durchgeführte Alkomattest ergab einen Wert von 2,98 Promille. Dem Lenker wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein vorläufig abgenommen. Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg wurde erstattet.
In den Morgenstunden des 9. August fuhr eine 39-jährige Frau mit ihrem Fahrrad am Radweg entlang des Franz-Josef-Kai in der Stadt Salzburg. Beim Befahren einer S-Kurve kam sie zu Sturz und zog sich Verletzungen unbestimmten Grades zu. Die Rettung brachte die Frau in das Universitätsklinikum Salzburg.
Sie trug keinen Fahrradhelm. Ein im Krankenhaus durchgeführter Alkomattest ergab einen Wert von 1,72 Promille.
Ebenfalls mit dem Fahrrad stürzte ein 38-jähriger Lenker in Neumarkt am Wallersee. Auch er trug keinen Helm und wurde nach der Erstversorgung in das Unfallkrankenhaus gebracht. Ein dort durchgeführter Alkomattest ergab 2,5 Promille. Beide Radfahrer werden angezeigt.
Einer Zivilstreife der Polizei fiel um kurz vor Mitternacht ein 39-jähriger Pkw-Lenker auf, da dieser mit einer aggressiven Fahrweise und ungewöhnlichen Beschleunigungsmanöver einen Pkw in Wals lenkte. Als die Zivilstreife den Pkw anhalten wollte, ignorierte der Lenker sämtliche Anhalte Zeichen und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Der Lenker fuhr mit weit überhöhter Geschwindigkeit von Wals Richtung Autobahn und dort auf die A1 in Fahrtrichtung Wien. Auf der A1 beschleunigte der 39-Jährige bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 225 km/h. Die Nachfahrt der Zivilstreife erstreckte sich bis Salzburg-Mitte. Dort fuhr der Lenker bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit 200 km/h von der Autobahn in Richtung des Kreisverkehrs Salzburg Mitte ab. Er konnte den Pkw nicht mehr rechtzeitig abbremsen und prallte frontal gegen die Leitplanke des Kreisverkehrs. Beide Insassen blieben unverletzt. Der Lenker war nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung. Eine vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeuges erfolgte nicht, da es sich um ein Leasingfahrzeug einer österreichischen Firma handelt. Nach Angaben des Lenkers hatte er das Fahrzeug ausgeliehen, da er ein Kaufinteresse daran hatte. Der Lenker wird wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen bei den zuständigen Behörden angezeigt. Darüber hinaus erfolgt eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Salzburg wegen mehrfacher Gefährdung der körperlichen Sicherheit.


Presseaussendung
vom 09.08.2026, 11:27 Uhr

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