Verkehrsangelegenheiten

Presseaussendung der Polizei Salzburg

Am 8. August am Nachmittag fiel Polizisten auf der B95 Turracher Straße in Mariapfarr ein Pkw aufgrund seiner auffälligen Fahrweise auf. Bei der anschließenden Kontrolle des 41-jährigen polnischen Lenkers ergab ein Alkotest einen Wert von 3,18 Promille. Dem Mann wurden der Führerschein und der Fahrzeugschlüssel abgenommen.
Am folgenden Vormittag erschien der 41-Jährige in der Polizeiinspektion, wobei die Polizisten eine neuerliche Alkoholisierung bemerkten. Nach Verlassen der Dienststelle beobachteten die Beamten, wie der Mann mit einem Zweitschlüssel seinen Pkw in Betrieb nahm und zu einem nahegelegenen Supermarkt fuhr. Als er anschließend erneut losfahren wollte, versuchten die Polizisten, die Fahrt zu verhindern. Nach einem kurzen Fluchtversuch hielt der Lenker im Ortszentrum von Mauterndorf an. Ein neuerlicher Alkotest ergab einen Wert von 2,70 Promille. Auch der Zweitschlüssel wurde ihm abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.

Am 10. August am Morgen hielt die Polizei in der Eichstraße in Salzburg eine 25-jährige Pkw-Lenkerin im Zuge einer Verkehrskontrolle an. Ein Alkovortest verlief negativ. Aufgrund von Anzeichen einer Beeinträchtigung wurde ein Drogentest durchgeführt, der positiv auf Cannabis verlief. Eine anschließende amtsärztliche Untersuchung ergab die Fahruntauglichkeit der Salzburgerin. Ihr wurde der Führerschein abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.

Am 10. August gegen Mittag fiel Polizisten in der Sterneckstraße in Salzburg ein Wohnmobil auf, bei dem Fahrtrichtungsänderungen auf ungewöhnliche Weise angezeigt wurden. Anstelle der nicht funktionierenden Blinker streckten die Lenkerin beziehungsweise ihr Beifahrer – je nach Fahrtrichtung – eine Hand samt Warnweste aus dem Seitenfenster. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sämtliche Fahrtrichtungsanzeiger defekt waren. Eine anschließende Überprüfung des Wohnmobils bei der Kfz-Prüfstelle des Landes Salzburg ergab weitere technische Mängel. Da die 42-jährige deutsche Lenkerin aus Berlin die Mängel nicht unmittelbar beheben konnte, wurden aufgrund von Gefahr im Verzug die Kennzeichentafeln und der Zulassungsschein abgenommen sowie die Weiterfahrt untersagt.
In allen Fällen wurden entsprechende Anzeigen erstattet.


Presseaussendung
vom 11.08.2026, 13:49 Uhr

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