Presseaussendung der Polizei Salzburg
Bei Geschwindigkeitskontrollen am 22. Juli in Großarl konnten unter anderem zwei Fahrzeuge mit stark überhöhter Geschwindigkeit angehalten werden. Ein 34-jähriger Pongauer fuhr in einem auf 70 km/h beschränkten Straßenabschnitt mit einer Fahrgeschwindigkeit von 133 km/h und ein 57-jähriger Pongauer mit 121 km/h. Beiden Lenkern wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.
Eine Zivilstreife hielt am Vormittag des 22. Juli in der Stadt Salzburg einen 52-jährigen österreichischen Pkw-Lenker zu einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle an. Ein Alkovortest verlief negativ. Aufgrund mehrerer Anzeichen einer möglichen Beeinträchtigung durch Suchtgift führten die Polizisten einen Drogenspeicheltest durch, welcher positiv auf Cannabis reagierte. Der Amtsarzt stellte eine Fahruntauglichkeit aufgrund einer Beeinträchtigung durch Suchtgift sowie Übermüdung fest. Dem 52-Jährigen wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.
Ein 43-jähriger Radfahrer kam am Abend auf dem Geh- und Radweg der Kleßheimer Allee in der Stadt Salzburg ohne Fremdbeteiligung zu Sturz. Der Mann erlitt dabei mehrere Verletzungen und wurde nach der Erstversorgung durch das Rote Kreuz in das Landeskrankenhaus Salzburg eingeliefert. Ein an der Unfallstelle durchgeführter Alkomattest ergab 1,5 Promille. Alle Lenker werden bei der zuständigen Behörde angezeigt.
Bei der Kontrolle eines deutschen Lkw mit Anhänger stellten die Beamten fest, dass der 73-jährige italienische Lenker die Fahrerkarte seines Sohnes verwendet hatte. Die Auswertung der digitalen Aufzeichnungen ergab insgesamt 59 Verstöße gegen die Sozialvorschriften. Der Lenker zeigte sich geständig und wird bei der Staatsanwaltschaft Salzburg sowie der Bezirkshauptmannschaft Hallein angezeigt.