Verkehrssicherheitskontrollen

Presseaussendung der Polizei Salzburg

Im Zuge von Verkehrskontrollen am 16. Juni wurden im Stadtgebiet Salzburg mehrere Fahrzeuglenker angehalten, bei denen eine Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgift beziehungsweise Medikamente festgestellt wurde.
In der Alpenstraße in Salzburg wurde ein 36-jähriger österreichischer Lenker eines Klein-LKW kontrolliert, nachdem er während der Fahrt sein Mobiltelefon benutzt hatte. Ein im Rahmen der Kontrolle durchgeführter Alkomattest ergab einen relevanten Messwert 0,92 Promille. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein vorläufig abgenommen. Er wird bei der zuständigen Behörde angezeigt. Wegen der Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt wurde zudem eine Organstrafverfügung in Höhe von 100 Euro eingehoben.
Gegen Mittag hielt die Polizei einen 58-jährigen österreichischen Fahrzeuglenker im Stadtteil Maxglan an. Ein Alkomattest ergab eine Alkoholisierung von 1,02 Promille. Darüber hinaus zeigte der Lenker Symptome einer möglichen Beeinträchtigung durch Suchtgift. Ein durchgeführter Speicheltest verlief positiv auf Opioide. Die anschließende amtsärztliche Untersuchung stellte neben der Beeinträchtigung durch Alkohol auch eine Beeinträchtigung durch Medikamente sowie Übermüdung fest. Dem 58-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein vorläufig abgenommen.
Negativ verlief ein Alkotest bei einem 49-jährigen österreichischen Pkw-Lenker am Abend des 16. Juni in der Alpenstraße. Aufgrund mehrerer Anzeichen einer möglichen Beeinträchtigung wurde ein Drogenspeicheltest durchgeführt, der positiv auf Cannabis reagierte. Der Lenker wurde einem Amtsarzt vorgeführt, der eine Fahruntauglichkeit aufgrund einer Beeinträchtigung durch Suchtgift sowie Übermüdung feststellte. Die Weiterfahrt wurde untersagt, der Führerschein vorläufig abgenommen und eine Anzeige an die zuständige Behörde erstattet.


Presseaussendung
vom 17.06.2026, 11:43 Uhr

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Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .