STEIERMARK

Funde/Verluste

Seit 2002 (Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes) nehmen ausschließlich die Gemeinden die Funktion als Fundbehörde wahr.

Funde:
Grundsätzlich fallen alle Funde (auch Kennzeichentafeln und Reisepässe) in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Ausnahmen: Fund von Schusswaffen, verbotenen Waffen, Kriegsmaterial, Schieß- und Sprengmittel. Hier besteht Zuständigkeit der Polizei.

Verluste:
Grundsätzlich fallen alle Verluste (auch Reisepässe) in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Ausnahmen: Führerschein, Zulassungsschein, waffenrechtliche Urkunden, österreichische Kennzeichentafeln, Schieß- und Sprengmittel.

Strafrechtliche Delikte (Diebstahl, Raub, Einbruch, Veruntreuung, Unterschlagung) liegen immer in der Zuständigkeit der Polizei.

Weitere Informationen erhalten Sie über help.gv.at .

Kontakt


Landespolizeidirektion Steiermark

8052 Graz, Straßganger Straße 280
Tel.: 059 133-60
Mail: lpd-st@polizei.gv.at

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