STEIERMARK

Vereine

Vereine sind freiwillige Zusammenschlüsse von mindestens zwei Personen. Ein Verein ist auf Grund von Statuten organisiert und dient der gemeinsamen Verfolgung eines bestimmten, ideellen Zwecks. Die Freiheit, sich einen Verein zu gründen oder einem Verein anzugehören, ist in Österreich ein demokratisches Recht.

Zuständige Behörden in der Steiermark:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Steiermark
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung
    • Polizeikommissariat Leoben

Nähere Informationen zur Vereinsgründung und –betreibung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres oder auf help.gv.at .

Kontakt


Landespolizeidirektion Steiermark
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA)

8011 Graz, Parkring 4
Tel.: 059 133-65-0
Mail: lpd-st@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Steiermark
Polizeikommissariat Leoben

28700 Leoben, Josef-Heißl-Straße 14
Tel.: 059 133-66-0
Mail: pk-st-leoben@polizei.gv.at


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