STEIERMARK

Waffen/Kriegsmaterial

Das österreichische Waffenrecht ist im Waffengesetz geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Besitz von Waffen aller Art durch Personen unter 18 Jahren verboten ist.

Gemeinsam mit dem "neuen zentralen Waffenregister" wurde die Registrierungspflicht für alle Schusswaffenkategorien eingeführt.

Zuständige Behörden in der Steiermark:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Steiermark
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung
    • Polizeikommissariat Leoben

Einen Leitfaden des Innenministeriums zum Zentralen Waffenregister, den Kategorien von Schusswaffen und deren Registrierungspflicht finden Sie hier .
Weitere Informationen finden Sie auch auf help.gv.at .

ANTRÄGE für Waffenpässe und Waffenbesitzkarten sind in den Stadtpolizeikommissariaten zu stellen. Eine Liste der Kommissariate und die Öffnungszeiten finden sie hier .

Kontakt


Landespolizeidirektion Steiermark
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA)

8011 Graz, Parkring 4
Tel.: 059 133-65-0
Mail: lpd-st@polizei.gv.at

Landespolizeidirektion Steiermark
Polizeikommissariat Leoben

28700 Leoben, Josef-Heißl-Straße 14
Tel.: 059 133-66-0
Mail: pk-st-leoben@polizei.gv.at

Links



Logo Facebook  Logo Instagram  Logo Twitter  Logo YouTube

Grafik PolizeiApp