Tiertransporte: Zahlreiche Mängel und Übertretungen festgestellt

Steiermark. - Mittwoch, 23. September 2026, führte die Landesverkehrsabteilung Steiermark in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsreferat des Stadtpolizeikommandos Graz, der Finanzpolizei sowie den Amtstierärzten der Bezirkshauptmannschaften eine umfassende verkehrspolizeiliche Schwerpunktaktion durch. Dabei mussten zahlreiche Beanstandungen geahndet werden.

Zwischen 4:00 und 16:00 Uhr wurde auf dem höherrangigen Straßennetz der gesamten Steiermark ein engmaschiges Kontrollnetz aufgezogen, wobei das Hauptaugenmerk auf dem Tiertransportgesetz (TTG) lag.

Festgestellte Übertretungen
Bei den Kontrollen wurden zahlreiche Übertretungen festgestellt:
• Tierschutz & Transport: 15 Anzeigen nach dem Tiertransportgesetz (TTG).
• Schwerverkehr (Kraftfahrgesetz): Insgesamt 75 Anzeigen, davon insbesondere 30 im Bereich der Sozialvorschriften, 18 technische Mängel, 16 Fälle von Überladung sowie 4 Verstöße gegen die Ladungssicherung.
• Verkehrssicherheit: 10 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen und 10 weitere im allgemeinen Verkehrsbereich; zudem wurden 41 Alkohol-Vortests durchgeführt.

Sanktionen & Maßnahmen
• 2 Untersagungen der Weiterfahrt im Schwerverkehr.
• 1 Kennzeichenabnahme.
• 5 Sicherheitsleistungen gemäß Verwaltungsstrafgesetz (VStG) in der Gesamthöhe von rund 16.000 Euro.
• 1 Anzeige gemäß § 56 KFG (Überprüfung und Begutachtung von Kfz).
• Insgesamt 17 Organmandate (u.a. Geschwindigkeit, Sozialvorschriften, Abstand und Gurtpflicht).

Auch vier Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wegen Fälschung von Beweismitteln bzw. Datenfälschung mussten erstattet werden.

Ein 36-jähriger polnischer Lkw-Lenker fiel auf der Südautobahn (A2) im Bereich Gössendorf durch eine sehr unsichere Fahrweise auf. Bei der Anhaltung stellte sich eine massive Alkoholisierung (über 3 Promille) heraus. Der Führerschein wurde ihm abgenommen und er wird der Behörde angezeigt. Das Sattelkraftfahrzeug konnte von einem Ersatzfahrer übernommen und die Fahrt fortgesetzt werden.

Zusätzlich stellte die Finanzpolizei im Rahmen der Aktion steuerliche und ordnungspolitisch relevante Übertretungen fest.

Zitat
"Die regelmäßigen Kontrollen auf dem höherrangigen Straßennetz leisten einen entscheidenden Beitrag zum Tierschutz und werden durch diese Schwerpunktaktionen gezielt unterstützt. Ein gleichbleibend hoher Kontrolldruck wird auch in Zukunft gewährleistet.", so der stellvertretende Leiter der Landesverkehrsabteilung, Oberst Klaus Rexeis. Besonders betont er: "Tiere sind keine Ware, sondern Lebewesen. Der Umgang mit ihnen erfordert fundierte Kenntnisse der Transport- und Beladungsvorschriften, um das Tierwohl jederzeit sicherzustellen."


Presseaussendung
vom 24.09.2026, 10:05 Uhr

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