Bundesligaspiel SK Puntigamer Sturm Graz – Grazer AK 1902 am 18.10.2026: Sicherheitsbereich

Am Sonntag, 18. Oktober 2026, findet um 17:00 Uhr, das Bundesligaspiel SK Puntigamer Sturm Graz gegen Grazer AK 1902 statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich um das Stadion Graz-Liebenau. Die Verordnung gilt am 18. Oktober 2026, von 10:00 bis 24:00 Uhr.

Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich am 18.10.2026, von 10:00 bis 24:00 Uhr, um das Stadion Graz-Liebenau. Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse - Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.


Presseaussendung
vom 14.10.2026, 11:02 Uhr

Reaktionen bitte an die Redaktion. 


BMI - Heute

Kooperation gegen Finanzbetrug

OeNB-Direktor Josef Meichenitsch, Innenminister Gerhard Karner und OeNB-Gouverneur Martin Kocher unterzeichneten am 8. Juni 2026 eine neue gemeinsame Sicherheitspartnerschaft

© BMI/Jürgen Makowecz

Sicheres Bezahlen und Betrugsmaschen im Fokus: Ein Projekt zur generationenübergreifenden Bewusstseinsschaffung dient als erste Initiative der Sicherheitspartnerschaft.


VERANSTALTUNGEN

 


Internationales & EU

Arbeitsgespräch in der Türkei

Die enge Zusammenarbeit zwischen den österreichischen Staatsschutzbehörden und den türkischen Sicherheitsorganen ist eine wichtige Säule im Kampf gegen den globalen Terrorismus und radikale Netzwerke.

© BMI

Bundesminister Gerhard Karner reiste am 6. Oktober 2026 zu einem Arbeitsgespräch nach Ankara. Dort wurde er von seinem türkischen Amtskollegen Mustafa Çiftçi empfangen. Begleitet wurde Innenminister Karner vom Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, und Sektionschef Peter Webinger.

Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .