Sicher unterwegs mit Trendsportgeräten

Foto

Ob E-Scooter, E-Bike oder Inlineskates – Trendsportgeräte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie sorgen für Bewegung, Spaß und praktische Mobilität. Mit der steigernden Notwendigkeit dieser Fortbewegungsmittel wächst auch die Notwendigkeit, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen. Einige dieser Fahrgeräte werden hier genauer unter die Lupe genommen.

Hoverboard und City Wheel
Hier ist das Fahren erlaubt: Gehsteig, Gehweg, Fußgängerzone, Wohnstraße, Spielstraße
Helmpflicht: Nein, das Tragen eines Helmes ist jedoch ratsam
Mindestalter: 12 Jahre, unter 12 Jahren nur mit Aufsichtsperson oder gültigem Radfahrausweis
Alkoholbestimmungen: keine
Zugelassene Geschwindigkeit: Schrittgeschwindigkeit


E-Scooter
Hier ist das Fahren erlaubt: Fahrbahn und Radfahranlagen; Schulstraßen und Fußgängerzonen nur wenn Radfahren erlaubt ist; Wohnstraße und Begegnungszone nur wenn es keine Radfahranlage gibt
Helmpflicht: Ja bei Kindern unter 12 Jahren, ansonsten ist das Tragen eines Helmes ebenfalls ratsam
Mindestalter: 12 Jahre, unter 12 Jahren nur mit Aufsichtsperson oder gültigem Radfahrausweis
Alkoholbestimmungen: Fahren ab 0,8 Promille ist strafbar; darunter ebenfalls sofern eine Beeinträchtigung vorliegt
Zugelassene Geschwindigkeit: Bis 25 km/h und max. 600 Watt höchst zulässige Leistung

Inlineskates
Hier ist das Fahren erlaubt: Gehsteig, Gehweg, Fußgängerzone, Wohnstraße, Begegnungszone, Radweg, Radfahrstreifen im Ortsgebiet
Helmpflicht: Nein, jedoch ist das Tragen eines Helmes ratsam
Mindestalter: kein Mindestalter
Alkoholbestimmungen: keine
Zugelassene Geschwindigkeit: keine

E-Bike
Hier ist das Fahren erlaubt: Fahrbahn; Radfahranlagen mit verpflichtendem Nabenabstand des Vorder- und Hinterrades von 1,7m und freiwillig bei größeren Fahrzeugen
Helmpflicht: Ja bei Kindern unter 12 Jahren, darüber hinaus ist das Tragen eines Helmes ebenfalls ratsam
Mindestalter: 12 Jahre, unter 12 Jahren mit Aufsichtsperson oder gültigem Radfahrausweis
Alkoholbestimmungen: Fahren ab 0,8 Promille ist strafbar; darunter ebenfalls sofern eine Beeinträchtigung vorliegt
Zugelassene Geschwindigkeit: Bis 25 km/h und 250 Watt Nenndauerleistung


Artikel Nr: 427716
vom Donnerstag,  23.Mai 2024,  13:40 Uhr.

Reaktionen bitte an die Redaktion. 

Teilen

BMI - Heute

Kooperation gegen Finanzbetrug

OeNB-Direktor Josef Meichenitsch, Innenminister Gerhard Karner und OeNB-Gouverneur Martin Kocher unterzeichneten am 8. Juni 2026 eine neue gemeinsame Sicherheitspartnerschaft

© BMI/Jürgen Makowecz

Sicheres Bezahlen und Betrugsmaschen im Fokus: Ein Projekt zur generationenübergreifenden Bewusstseinsschaffung dient als erste Initiative der Sicherheitspartnerschaft.


VERANSTALTUNGEN

 


Internationales & EU

Auszeichnung für Generaldirektor Ruf

Am 30. Juni überreichte Botschafter Matthieu Peyraud den französischen Orden an Generaldirektor Franz Ruf.

© BMI/Tobias Bosina

Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Franz Ruf wurde per Dekret vom französischen Präsident Emmanuel Macron zum Chevalier de la Légion d’Honneur ernannt. Am 30. Juni überreichte Botschafter Matthieu Peyraud den französischen Orden.

Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .