Standortübermittlung

Landesleitzentrale

Landesleitzentrale
© LPD OÖ / M. Dietrich

Information über eine Standortübermittlung

Sehr geehrte Damen und Herren:

Sie haben von Ihrem Mobilfunkbetreiber eine SMS mit der Information über eine Standortübermittlung gem. § 124 TKG 2021 erhalten.

Die Europäische Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Standortdaten bei Notrufen an die Notrufdienste zu übermitteln. Dies ist in der Richtlinie (EU) 2018/1972 (ua. Art 109 Abs 6) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation geregelt und in Österreich unter anderem im § 124 Telekommunikationsgesetz 2021 umgesetzt.

Ihr Standort wurde daher im Zuge eines Notrufes von Ihrem Mobiltelefon an die polizeiliche Notrufleitstelle übermittelt.

Mit diesem Service wird sichergestellt, dass Menschen, die den Notruf kontaktieren, noch schneller und besser geholfen werden kann.

Mit der SMS wurden Sie von ihrem Mobilfunkbetreiber über die erfolgte Standortübermittlung an die polizeiliche Leitstelle informiert. In dieser SMS ist die jeweilige Landesleitzentrale sowie der Tag und die Zeit ihres Anrufes an den Notruf 112 oder 133 ersichtlich.

Sollten Sie weitere Fragen haben wenden Sie sich bitte an:

LPD Steiermark
Straßganger Straße 280
8052 Graz

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen!
Ihr Polizei-Notruf Team


Landespolizeidirektion Steiermark

Landespolizeidirektion Steiermark

© LPD Steiermark

Straßganger Straße 280
8052 Graz
Telefon: +43 59133 60 0
Fax: +43 59133 60 1009
E-Mail: lpd-st@polizei.gv.at
Journaldienst: täglich von 0 bis 24 Uhr
KEIN Parteienverkehr

Standort Parkring 4 (Ämtergebäude)

Parkring 4
8010 Graz
Telefon: +43 59133 60 0
E-Mail:
lpd-st@polizei.gv.at

Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr

Amtarzt:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Im Bereich des Verkehrsamtes der LPD Steiermark sind Führerschein- und Zulassungsangelegenheiten, Vorsprechen bzw. Antragstellungen ausschließlich mit Termin möglich. Die selbständig unter „Online-Terminreservierung Behördenweg – Terminvereinbarung“ zu vereinbaren.

Für die Abholung von Führerscheinen ist KEIN TERMIN notwendig. Diese ist von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 12:30 Uhr möglich.

Hier kommen Sie zur Online-Terminreservierung Behördenwege.


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .