Winterreifenausrüstungs- und Schneekettenmitnahmeverpflichtung

Presseaussendung der Polizei Tirol

Ab 1. November gilt in Österreich wieder die situative Winterreifenpflicht. Diese verpflichtet die Lenkerinnen und Lenker von PKW und LKW bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen mit Winterreifen unterwegs zu sein. Das bedeutet bei Schnee, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen montiert sein. Alternativ dürfen Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden, sofern die Fahrbahn durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Wir appellieren an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge rechtzeitig winterfit zu machen und die Bereifung sowie die Profiltiefe zu überprüfen. Eine den Fahrbahnverhältnissen angepasste Fahrweise und ausreichend Sicherheitsabstand tragen wesentlich zur Verkehrssicherheit bei. Auch eine vorausschauende Fahrweise sowie die Überprüfung von Beleuchtung, Scheibenwischern und Frostschutz tragen wesentlich zur Verkehrssicherheit bei.
Die Tiroler Polizei wird in den kommenden Wochen die Einhaltung der Winterreifenpflicht und die Mitnahmepflicht für LKW von Schneeketten – insbesondere bei Schwerfahrzeugen über 3,5?t – verstärkt kontrollieren. Verstöße gegen die bestehenden Regelungen werden durch die Polizei rigoros geahndet. Bereits Einzelne nicht korrekt ausgerüstete Fahrzeuge reichen unter Umständen aus, um bei ungünstigen Fahrbahnverhältnissen den gesamten Verkehr lahm zu legen. Die Polizei empfiehlt daher ab sofort nur mehr mit entsprechender Winterausrüstung unterwegs zu sein.

PKW und LKW bis 3,5 Tonnen
Zeitraum: 1. November bis 15. April
• Winterreifen: Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen Pflicht – und zwar an allen Rädern
• Schneeketten: Können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen als Alternative verwendet werden, wenn die Fahrbahn durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist
LKW über 3,5 Tonnen
Zeitraum: 1. November bis 15. April
• Winterreifen: Müssen zumindest an den Rädern einer Antriebsachse montiert sein
• Schneeketten: Müssen für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt werden
Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz
• Winterreifen: 1. November bis 15. März. Sie müssen zumindest an den Rädern einer Antriebsachse montiert sein
• Schneeketten: 1. November bis 15. April. Sie müssen für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt werden


Presseaussendung
vom 28.10.2026, 10:05 Uhr

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