Strafregisterbescheinigung

Arten der Antragstellung


Online-Beantragung mittels ID Austria / eID

Elektronische Übermittlung erfolgt unmittelbar nach erfolgter Bezahlung.

Die allgemeine Strafregisterbescheinigung (SB) kann online mittels ID Austria / eID (andere EU-Mitgliedstaaten) beantragt werden.
Die Strafregisterbescheinigung wird unmittelbar nach erfolgter Bezahlung elektronisch zugestellt.

Strafregisterbescheinigung online

Hinweis:
Gebühr bei Online-Beantragung: 18 Euro (allgemeine SB)
Gebühr bei Antragstellung vor der Behörde: 26 Euro (allgemeine SB)

Eine Ausstellung für die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge oder Pflege und Betreuung ist NICHT möglich!


Persönlich

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss zwecks Feststellung der Identität persönlich bei der Behörde erscheinen (online Terminvereinbarung notwendig! - Terminvereinbarung )

Erforderliche Unterlagen: amtlicher Lichtbildausweis

Hinweis:
Für die Beantragung einer der drei Sonderformen der Strafregisterbescheinigung („Kinder- und Jugendfürsorge“, „Pflege und Betreuung“ oder „terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“) ist eine Bestätigung des zukünftigen Dienstgebers (Original oder Kopie) vorzulegen. Nicht geeignet sind Blanko- und Pauschalbestätigungen. Das Formular finden Sie unter Downloads

Kosten:

Strafregisterbescheinigung: 26 Euro
„besonderer“ Strafregisterauszug: 29 Euro

Hinweis:
Besondere Strafregisterauszüge sind:
Strafregisterauszüge Kinder- und Jugendfürsorge“, „Pflege und Betreuung“ oder „terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“.

Unterschied der einzelnen Strafregisterauszüge:

Die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" sowie die "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ geben darüber Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht.
Hier scheinen nur besondere Verurteilungen bzw Berufsverbote auf.

Weitere nicht getilgte bzw nicht unter die Auskunftsbeschränkung fallenden Verurteilungen sind nur im „gewöhnlichen“ Strafregisterauszug ersichtlich.

Die "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen" gibt Auskunft darüber, ob Verurteilungen wegen terroristischer oder staatsfeindlicher Strafsachen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen und damit zusammenhängende Einträge wie Anordnungen der gerichtlichen Aufsicht bzw. Weisungen im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht.
Weitere nicht getilgte bzw nicht unter die Auskunftsbeschränkung fallenden Verurteilungen sind nur im „gewöhnlichen“ Strafregisterauszug ersichtlich.

Online Terminvereinbarung

Letzte Aktualisierung: 14. August 2026