Mit der ID Austria können Sie Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachweisen. Ihre ID Austria (elektronische Identität) ist somit Ihr Schlüssel zu sicheren digitalen Services.
Weiterführende Informationen zur ID Austria erhalten Sie unter folgendem Link:
ID Austria: Mein Ich-organisiere-das-von-überall-Ausweis
Registrierungsbehörden
Grundsätzlich erhalten österreichische Staatsbürger*innen Ihre ID Austria im Zuge der Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises bei den Passbehörden und ermächtigten Gemeinden (siehe Registrierungsbehörden auf oesterreich.gv.at )
Unabhängig von einem Dokumentantrag (Reisepass/Personalausweis) erhalten österreichische Staatsbürger*innen die ID Austria bei den folgenden Behörden:
- Passbehörden
- Zur Entgegennahme von Passanträgen ermächtigte Gemeinden Ihres Wohnsitzes
- Dienststellen des Finanzamtes Österreich
- Landespolizeidirektionen
Nicht österreichische Staatsbürger*innen können die ID Austria bei jeder LPD sowie den Dienststellen des Finanzamtes Österreich registrieren lassen, wobei jedoch ein Bezug zum Inland erforderlich ist (siehe § 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz) .
Erforderliche Unterlagen für eine ID Austria Registrierung:
Bringen Sie jedenfalls
- einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern) und
- ein aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
zum Termin mit.
Ein Passfoto ist für die Registrierung jedoch nicht erforderlich, wenn Sie entweder
- einen österreichischen Reisepass (nicht länger als sechs Jahre abgelaufen) oder
- einen österreichischen Personalausweis (nicht länger als ein Jahr abgelaufen) besitzen oder auch
- ein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle abgegeben haben.
Bei Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft zusätzlich:
Nachweis des Inlandsbezuges gem. § 4a/2 E-GovG; z. B. Meldebestätigung, Studierendenausweis, Bestätigung des Arbeitgebers oder Ähnliches (die Vorlage eines Nachweises ist ausreichend).
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