Unter einer Versammlung
versteht man eine bestimmte Form des Zusammentreffens mehrerer Personen, wie Kundgebungen oder Demonstrationen. Davon
zu unterscheiden sind Veranstaltungen (Feste, Umzüge, Prozessionen etc.)
Versammlungen müssen laut Versammlungsgesetz bis spätestens 48 Stunden vor Versammlungsbeginn schriftlich zur Anzeige gebracht werden.
Die Versammlungsanmeldungen bitte ausschließlich an das Postfach
senden
Zuständige Behörden im Tirol:
- Bezirkshauptmannschaften
- Landespolizeidirektion Tirol
- Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung