TIROL

Versammlung

Unter einer Versammlung versteht man eine bestimmte Form des Zusammentreffens mehrerer Personen, wie Kundgebungen oder Demonstrationen. Davon zu unterscheiden sind Veranstaltungen (Feste, Umzüge, Prozessionen etc.)

Versammlungen müssen laut Versammlungsgesetz bis spätestens 48 Stunden vor Versammlungsbeginn schriftlich zur Anzeige gebracht werden.
Die Versammlungsanmeldungen bitte ausschließlich an das Postfach

senden

Zuständige Behörden im Tirol:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Landespolizeidirektion Tirol
    • Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung

Kontakt


Landespolizeidirektion Tirol
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA)

6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 8
Tel.: 059 133-70
Mail: lpd-t@polizei.gv.at

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