Wollen Sie eine Straftat anzeigen, Hinweise auf gesuchte Straftäter oder Gegenstände geben oder liegt eine Gefahr
für Leib, Leben oder Sachgüter vor, wenden Sie sich bitte direkt an die nächste Polizeidienststelle.
Es wird empfohlen, Anzeigen wegen Straftaten nicht via E-Mail zu erstatten, da in diesem
Fall keine Sofortmaßnahmen garantiert werden können. Die persönliche Vorsprache an einer Polizeidienststelle erspart
Rückfragen bei der Sachverhaltsaufnahme und ermöglicht die erforderliche Identitätsfeststellung des Zeugen in kurzem
Wege.
Servicenummer der Polizei 059 133
Durch die Wahl der Servicenummer werden Sie, abhängig von Ihrem Festnetz- oder Mobilfunkprovider, zu der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder einer übergeordneten Leitstelle verbunden.
Die Servicenummer 059 133 ersetzt jedoch nicht den Notruf.
Bei unmittelbar drohender Gefahr rufen Sie bitte den
- Polizei-Notruf 133
- Euro-Notruf 112
Weitere wichtige Telefonnummern für den Notfall:
- Feuerwehr 122
- Rettung 144
- Ärztefunkdienst (Wien) 141
Wenn Sie mit den Sicherheitsbehörden oder den Dienststellen der Polizei in Kontakt treten wollen, finden Sie ihre
Adressen und Telefonnummern im Dienststellenverzeichnis.
Im Falle einer Beschwerde können Sie sich formlos an die jeweilige Landespolizeidirektion wenden. Die Kontaktdaten finden Sie im rechten Bereich dieser Seite.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein honorarfreier Abdruck von Fotos, deren Copyright beim Bundesministerium für Inneres (BMI) liegt, ausschließlich zum Zwecke einer sachlichen, unparteiischen Presseberichterstattung im Zusammenhang mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) oder einer dem BMI nachgeordneten Dienststelle zulässig ist. Jede andere Verwendung bedarf ausnahmslos der Absprache bzw. schriftlichen Zustimmung des BMI, Abteilung I/5 – Öffentlichkeitsarbeit. Sollten Sie der Unterlassung nicht Folge leisten, behält sich das BMI die Einleitung rechtlicher Schritte vor.
Die Verwendung der Fotos für parteipolitische Zwecke ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung des BMI, Abteilung I/5 – Öffentlichkeitsarbeit, sowie aller abgebildeten Personen vor (Schutz der Persönlichkeitsrechte).