Visa

In Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.

Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.


Letzte Aktualisierung: 18. März 2026


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Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung
Fachbereich 2

Nietzschestraße 33
4020 Linz
Telefon: +43 59133 45 2655
E-Mail: LPD-O-FGA-Fremdenpolizei-Visa@polizei.gv.at



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