So schön der erste Schnee des Jahres für viele auch sein mag, es gilt auch hier- Augen auf und erhöhte Vorsicht. Im Fokus stehen Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger. Mit konkreten Tipps zur gesetzlichen Winterreifenpflicht und sicherem Verhalten soll der Start in das „Winterwonderland“ reibungslos gelingen.
Sicherheitschecks
Wenn der Frost kommt, wird die Stadt zu einer Herausforderung für alle Verkehrsteilnehmer. Die Polizei erinnert: In Österreich gilt eine gesetzliche Winterausrüstungspflicht ab bestimmten Wetterbedingungen. Ab 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren, deren Profiltiefe mindestens 4 Millimeter beträgt. Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (Schnee, Eis oder Schneematsch) müssen an allen Rädern wintertaugliche Reifen montiert sein. Bei Schnee und Eis muss die Geschwindigkeit angepasst werden; der Bremsweg verlängert sich spürbar. Die StVO schreibt vor: allgemein bei Glätte langsamer fahren, größerer Abstand, frühzeitig bremsen und Fahrbahnen vorher prüfen. Zusätzlich wichtig: verschmutzte Scheinwerfer regelmäßig reinigen, das Auto (inkl. Scheiben und Kennzeichen) von Schnee befreien.
Verhalten im Straßenverkehr und am Gehsteig
Für Radfahrer bedeutet der erste Schnee: Sichtbarkeit erhöhen (helle Kleidung, Reflektoren, Beleuchtung), Bremswege beachten und Kurven vorsichtig nehmen. Nutzen Sie bei schlechter Sicht lieber Wege mit Beleuchtung und treten Sie frühzeitig vom Pedal ab, falls der Untergrund rutschig ist. Fußgänger sollten auf rutschfeste Sohlen achten. Bei starkem Schneefall und Tauwetter können Dachlawinen eine Gefahr darstellen.
Zusammengefasst - gut vorbereitet und aufmerksam sein – dann klappt es auch mit den Winterfreuden!
Artikel Nr: 453128
vom Donnerstag,
20.November 2025,
12:16 Uhr.
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