In Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.
Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.
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Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2023
Landespolizeidirektion Wien Fremdenpolizeiliches Büro (Referat AFA 2)
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Zuständige Organisationseinheiten der LPD Wien für EVE und Visa C und D ( 523 kB)
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