Abteilung Sondereinheiten Teil II

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Polizeidiensthundeeinheit aus der Serie "Behördenaufbau".

Sie sind schnell und speziell ausgebildet – die Diensthunde der Landespolizeidirektion Wien. Die Polizeidiensthundeeinheit Wien ist Tag und Nacht im Einsatz und unterstützt alle Organisationseinheiten der Wiener Polizei.

Die zentrale Dienststelle der Polizeidiensthundeeinheit liegt im 21. Wiener Gemeindebezirk. Von hier aus fahren die Polizeidiensthundeführer mit ihren Polizeihunden in ihrem zugeordneten Streifenbereich.

Aufgaben der Polizeidiensthundeeinheit

Die Polizeidiensthundeeinheit unterstützt im Rahmen des Großen und Kleinen Sicherheitspolizeilichen Ordnungsdienst, bei kriminaltechnischen Untersuchungen und führt Such-, Hilfs- und Rettungsaktionen mit dem Polizeidiensthund durch. Für den Polizeidienst sind Belgische, Holländische und Deutsche Schäferhunde, Rottweiler und Riesenschnauzer im Einsatz. Bereits ausgebildete Diensthundeführer erhalten acht Wochen alte Welpen und Neueinsteiger 12 bis 24 Monate alte Hunde, die vorgebildet sind. Zu Beginn werden alle Hunde zu Schutz- und Stöberhunden ausgebildet. Später erfolgt eine Spezialausbildung für die Bereiche Suchtgift, Brandmittel, Leichen- und Blutspuren, Sprengstoff, Fährte, Banknoten und Dokumente sowie Personensuche. Auch bei Einsätzen, bei denen Hunde abgenommen werden müssen, wird die Polizeidiensthundeeinheit herangezogen.

Verwendung von Polizeidiensthunden

In der jeweiligen Einsatzsituation entscheidet der Polizeidiensthundeführer, ob und wie er oder sie den Hund einsetzt. Grundsätzlich verbleibt der Diensthund immer bei seinem Diensthundeführer. In einem Einsatz wird als Team gearbeitet, dass aus zwei Polizisten der Polizeidiensthundeeinheit und mindestens einen Polizeidiensthund besteht.

Der Polizeidiensthund ist ein kontrollierbares Einsatzmittel der Polizei. Der scharfe Einsatz eines Diensthundes, indem der Hund keinen Maulkorb trägt, fällt unter das Waffengebrauchsgesetz und ist zulässig, um die Angriffs-, Widerstands- und Fluchtunfähigkeit von Personen zu gewährleisten.


Artikel Nr: 447191
vom Freitag,  25.Juli 2025,  08:00 Uhr.

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