Schulwart-Mord € 30.000 Belohnung

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Schulwart-Mord € 30.000 Belohnung
© LPD Wien

Wie die Wiener Polizei bereits berichtete, wurde am 28. März 2022 ein 46-jähriger Schulwart einer Volksschule in Wien 11, Höfftgasse mit zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen in einem Raum der Schule tot aufgefunden.
Im Zuge einer kriminaltechnischen Untersuchung konnten fremde DNA-Spuren am Leichnam des Opfers gesichert werden. In unmittelbarer Nähe der Leiche fanden Ermittler eine blassrosa Plastikperle mit der DNA einer bislang unbekannten Frau.

Sowohl der Schlüsselbund mit den Schlüsseln zur betreffenden Schule als auch die Tatwaffe, vermutlich ein Messer, konnten bislang nicht aufgefunden werden.

Kurz nach der Tat, etwa zwischen 06:20 und 06:25 Uhr, wurde ein Mann beim Verlassen des Schulgebäudes durch den Haupteingang in Richtung Muhrhoferweg gesehen, welcher anscheinend mit der Tat in Verbindung steht.

Sowohl sämtliche umfangreiche Ermittlungen als auch die Bearbeitung bereits eingegangener Hinweise erbrachten bis dato kein konkretes Ergebnis.

Hinweise (auch anonym) werden an Polizeidienststelle oder direkt vom Landeskriminalamt Wien unter der Telefonnummer 01 / 31310 Durchwahl 33114 entgegengenommen.

Personsbeschreibung:
• schlanke Statur
• 175 – 185 cm groß
• "jugendlicher Gang"
Zum Tatzeitpunkt bekleidet mit:
• dunklem Kapuzenpullover, Kapuze war über den Kopf gezogen
• weiße FFP2-Maske

Die Wiener Polizei ersucht dringend um Mithilfe aus der Bevölkerung:

• Hat das Opfer auf seiner Fahrt zur Dienststelle am 28. März 2022 zwischen 05:15 und 05:50 Uhr irgendwo angehalten und jemanden, wenn auch nur zufällig, getroffen?
• Hat jemand das Opfer kurz vor der Tat im Schulbereich angetroffen?
• Wurde jemandem von dieser Tat berichtet oder hat jemand gehört, dass eine Person mit einschlägigem Täterwissen darüber geredet hat?
• Haben Sie verdächtige und sachdienliche Wahrnehmungen vor, während oder nach der Tatzeit im mittel- oder unmittelbaren Bereich der Volksschule Höfftgasse gemacht?

Grundsätzlich gilt es zu wissen, dass Mord nicht verjährt und somit Ermittlungen niemals eingestellt werden. Strafbar ist nicht nur die unmittelbare Begehung eines Mordes, sondern auch jeder Beitrag dazu. Die Aufklärungsquote bei Mord liegt in Österreich bei weit über 90 %.
Nachdem fremde DNA sichergestellt werden konnte, ziehen die Ermittler in Betracht, dass es jemanden gibt, der vor, während oder nach dem Mord anwesend war oder einen Beitrag leistete. Diese Peron oder Personen sind deshalb aufgefordert, sich bei der Polizei zu melden. Im Falle einer Beteiligung an dem Mord, wäre die Mitwirkung an der Klärung des Falles ein erheblicher Milderungsgrund.

Für sachdienliche Hinweise (auch anonym) die zur Ausforschung der Täterschaft führen, wird im Zusammenwirken des Vereins der Freunde der Wiener Polizei, der MA 56 sowie der Familie des Opfers nun eine Geldbelohnung von 30.000 Euro augelobt.

Artikel Nr: 389269
vom Mittwoch,  21.Dezember 2022,  10:18 Uhr.


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