LPD-Führungskräfte Wien

© LPD Wien / Julia Schöberl

Die beruflichen Stationen von General Dieter Csefan, BA MA

  • General Dieter Csefan, BA MA, geboren am 07.08.1978
  • 1. November 1998:
    Eintritt in den Exekutivdienst in die BPD Wien; nach der Grundausbildung Dienst in der SW-Abteilung Favoriten
  • 15. September 2003 bis 31. März 2004:
    Dienstführender Beamter, Lehrgang 35. Z-GAL E2a
  • 1. April 2004 bis 31. Jänner 2012:
    Dienstführender Beamter im Landeskriminalamt Wien im Bereich der Suchtgiftkriminalität
  • 14. März 2011 bis Juni 2016:
    Leitender Beamter, Lehrgang „Polizeiliche Führung“ und „Strategisches Sicherheitsmanagement“ an der Fachhochschule Wr. Neustadt
  • 1. Februar 2012 bis 31. Dezember 2017:
    Stellvertretender Leiter des Büros Organisierte Kriminalität des Bundeskriminalamtes Wien
  • 1. Jänner 2018 bis 31. Jänner 2019:
    Leiter des Büros Suchtmittelkriminalität des Bundeskriminalamtes Wien
  • 1. Februar 2019 bis 21. Dezember 2020:
    Leiter des Büros Organisierte Kriminalität des Bundeskriminalamtes Wien
  • 2. September 2019 bis 18. Dezember 2020:
    Lehrgang Allgemeiner Verwaltungsdienst A1/v1
  • 22. Dezember 2020 bis 30. September 2023:
    Leiter der Abteilung Ermittlungen, Allgemeine und Organisierte Kriminalität des Bundeskriminalamtes Wien
  • 1. Oktober 2023 bis 31. März 2024:
    Stellvertretender Direktor des Bundeskriminalamtes Wien
  • 1. April 2024 bis 30. September 2025:
    Leiter der Abteilung Ermittlungen, Allgemeine und Organisierte Kriminalität, Verdeckte Ermittlungen des Bundeskriminalamtes Wien
  • Seit 1. Oktober 2025:
    Landespolizeivizepräsident und Leiter des Geschäftsbereiches A der Landespolizeidirektion Wien

Letzte Aktualisierung: 12. November 2025


Landespolizeivizepräsident

Der Landespolizeivizepräsident und Leiter des Geschäftsbereichs A hat den Landespolizeipräsidenten bei all seinen Aufgaben zu unterstützen, delegierte Aufgaben wahrzunehmen, ihn bei dessen Abwesenheit zu vertreten und die erforderlichen Entscheidungen zu treffen, sofern der Landespolizeipräsident sich diese nicht vorbehalten hat und sie einen Aufschub dulden. Der Landespolizeivizepräsident hat seine Unterstützungspflicht im Sinne der Geschäftsordnung gegenüber dem Landespolizeipräsidenten und dem anderen Landespolizeivizepräsidenten gesamthaft zu verstehen und wahrzunehmen. Er hat den zugewiesenen Geschäftsbereich samt den seinen Büros zugeschriebenen Aufgaben koordinierend und gesamtverantwortlich für den Landespolizeipräsidenten zu führen.


LPD-Führungskräfte Wien


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .