Nicht deklarierter Gefahrguttransport mit mangelhafter Ladungssicherung und desolatem Fahrzeugzustan

Presseaussendung der Polizei Vorarlberg

In der vergangenen Woche führten Spezialisten der Landesverkehrsabteilung der Polizei gemeinsam mit technischen Sachverständigen der ASFINAG Schwerpunktkontrollen im Hinblick auf das Abfallwirtschaftsgesetz und dem Gefahrgutrecht (ADR) durch. Die Kontrollen erfolgten in Zusammenarbeit mit Bediensteten des zuständigen Bundesministeriums (BMLUK) und des Umweltbundesamtes.
Im Zuge dessen wurde am 8. Oktober 2025 auf der Rheintalautobahn (A14) im Bereich Hörbranz ein in Polen zugelassenes Sattelkraftfahrzeug angehalten und kontrolliert. Der Lenker befand sich auf der Fahrt von der Ladestelle in Italien zu diversen Abladestellen in Deutschland. Im Zuge der eingehenden Kontrolle konnte durch Techniker der ASFINAG festgestellt werden, dass sich das Fahrzeug in desolatem Zustand befand. Insgesamt zehn Mängel mit Gefahr im Verzug, unter anderem an den Bremsen des Fahrzeugs, sowie vier schwere Mängel konnten erhoben werden.
Bei der Kontrolle der Ladung sowie der Frachtbriefe konnten auf der Ladefläche Gefahrgutstoffe mit einem Gesamtgewicht von etwa 1.300 kg festgestellt werden, welche zudem ungenügend gesichert sowie gemeinsam mit anderen Frachtgütern auf der Ladefläche transportiert wurden. Die dazugehörigen Frachtbriefe händigte der Lenker erst nach Feststellung der Gefahrgutsstoffe durch die Beamten aus. Bei den beförderten Gütern handelte es sich um Stoffe mit folgenden UN-Nummern:


• UN 1760 (Ätzender flüssiger Stoff)
• UN 3149 (Wasserstoffperoxid und Peressigsäure, Mischung stabilisiert)
• UN 3480 (Lithium-Ionen-Batterien und Zellen)
• UN 3091 (Lithium-Metall-Batterien in oder mit Ausrüstungen)


Das Sattelkraftfahrzeug war nicht wie im Gefahrgutrecht vorgesehen mit orangefarbenen Tafeln gekennzeichnet. Die weitere Beförderung wurde durch die BH Bregenz mittels Bescheid untersagt, ebenso wurde aufgrund der gravierenden Mängel die Weiterfahrt verhindert. Das Sattelkraftfahrzeug wurde zum Areal einer Nachsorgefirma eskortiert und dort abgestellt. Durch die Polizei wurde eine vorläufige Sicherheitsleistung in der Höhe von knapp € 15.000,- eingehoben und mehrere Anzeigen an die BH Bregenz werden erstattet werden.


Zur Begutachtung des Sachverhaltes wurde zudem ein chemisch technischer Sachverständiger vom Amt der Vorarlberger Landesregierung hinzugezogen.


Presseaussendung
vom 13.10.2025, 14:10 Uhr

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