Anonym-/Organstrafverfügung

Anonymverfügung

Bei einer Anonymverfügung handelt es sich um eine Verwaltungsstrafe. Sie wird einer Person zugestellt, von der die Verwaltungsstrafbehörde annehmen kann, dass sie das Verwaltungsdelikt begangen hat oder dass sie die dafür verantwortliche Person kennt oder leicht feststellen kann. Bei Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr wird die Anonymverfügung in der Regel an die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer versendet.

Organstrafverfügung („Organmandat“)

Polizistinnen und Polizisten sind ermächtigt, bei bestimmten Verwaltungsübertretungen mittels Organstrafverfügung Geldstrafen in einer Höhe von (in der Regel) bis zu 90 Euro einzuheben, etwa wegen Falschparkens oder Sprechens während der Fahrt mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung. Aufgrund bestimmter Verwaltungsvorschriften sind Polizistinnen und Polizisten ermächtigt, bei bestimmten Verwaltungsübertretungen auch höhere Strafbeträge einzuheben. Generell sollen mit einer Organstrafverfügung geringfügige Übertretungen schnell geahndet werden. Ein Rechtsmittel dagegen ist nicht zulässig.