Funde/Verluste

Seit 2002 (Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes) nehmen ausschließlich die Gemeinden die Funktion als Fundbehörde wahr.

Funde

Grundsätzlich fallen alle Funde (auch Kennzeichentafeln und Reisepässe) in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Ausnahmen: Fund von Schusswaffen, verbotenen Waffen, Kriegsmaterial, Schieß- und Sprengmittel. Hier besteht Zuständigkeit der Polizei.

Verluste

Grundsätzlich fallen alle Verluste (auch Reisepässe) in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Ausnahmen: Führerschein, Zulassungsschein, waffenrechtliche Urkunden, österreichische Kennzeichentafeln, Schieß- und Sprengmittel.

Strafrechtliche Delikte (Diebstahl, Raub, Einbruch, Veruntreuung, Unterschlagung) liegen immer in der Zuständigkeit der Polizei.

Weitere Informationen erhalten Sie über oesterreich.gv.at .


Kontakt

Landespolizeidirektion Niederösterreich

Neue Herrengasse 15
3100 St. Pölten
Telefon: +43 59133 30
E-Mail: lpd-n@polizei.gv.at


Links


Grafik Polizei Recruting

Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .

Informationsblätter
Information - Grenzpolizeiassistenten*in (GPA) ( 896 kB)
Information – Inspektor*in (GFP) ( 953 kB)