Umsetzung der EU-Saisonier-Richtlinie (RL 2014/36/EU) ist für alle Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier künftig ein Visum C oder D vorgesehen.
Das bisherige Verfahren zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für visumfreie Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Tätigkeit als Saisonier entfällt somit zur Gänze.
Für Visumverlängerungen bei der Landespolizeidirektion Salzburg bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 059 133-50 0.
Erreichbarkeit während den Amtsstunden Mo – Fr von 07:30 Uhr bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: Mo – Fr von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontaktadresse: LPD-S-EGFA-Fremdenpolizei-Visa@polizei.gv.at
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BMI unter www.bmi.gv.at/visa