Ausschreibung zu einem Polizeigrundausbildungslehrgang bei der LPD Burgenland - Grenzpolizei mit der Möglichkeit zur Auslandsentsendung
Die Landespolizeidirektion Burgenland beabsichtigt, ab September 2022 wieder verstärkt Frauen und Männer für den Polizeidienst im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich mit der Möglichkeit zur Auslandsentsendung, sowie zur Unterstützung im sicherheitspolizeilichen Bereich, in ein unbefristetes Dienstverhältnis aufzunehmen. Der Beginn der Beschäftigung kann sich situationsbedingt allfällig etwas verzögern, die Rekrutierung ist aber jedenfalls auf einen pünktlichen Start ausgerichtet. Die Ausbildungsplätze bzw. Dienstverhältnisse werden gemäß §§ 20 und 21 Absatz 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl 85/1989 idgF, ausgeschrieb.
Die Bewerbungsfrist endet am - 31. Mai 2022.
Aufgaben und Tätigkeiten
Im Fall der Aufnahme wird ein Dienstverhältnis für Vertragsbedienstete mit Sondervertrag für die exekutivdienstliche Verwendung im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich mit der Möglichkeit zur Auslandsentsendung begründet. Das Dienstverhältnis für die exekutivdienstliche Verwendung im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich dient nach einer sechsmonatigen Grundausbildung und einer unmittelbar anschließenden einwöchigen FRONTEX-Ausbildung zur Wahrnehmung exekutiv-dienstlicher Agenden im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich, der Möglichkeit einer Auslandsentsendung, sowie zur Unterstützung im sicherheitspolizeilichen Bereich.
Das Dienstverhältnis für Vertragsbedienstete mit Sondervertrag für die exekutivdienstliche Verwendung im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich ist per Dienstvertrag unbefristet. Für die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses ("Grundausbildung") gebührt ein Ausbildungsentgelt von monatlich 50,29 Prozent des besoldungsrechtlichen Referenzbetrages (derzeit rund 1.740, -- Euro brutto) zuzüglich der nach den Bestimmungen des § 8a Abs. 2 VBG 1948 idgF vorgesehenen Sonderzahlung (13. und 14. Gehalt).
Erfordernisse
o Österreichische Staatsbürgerschaft
o Volle Handlungsfähigkeit
o Persönliche und fachliche Eignung
o Einwandfreier Leumund
o Ein Mindestalter von 18 Jahren
o Lenkberechtigung der Klasse B die ohne Auflagen, die eine fahrzeugbezogene Anpassung für diese Klasse vorsehen würden, erteilt wurde (§ 4 Abs. 1 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung)
o Bei Wehrpflichtigen der vollständig abgeschlossene Präsenzdienst
o Bei Zivildienstpflichtigen der vollständig abgeleistete Zivildienst
o Österreichisches Schwimmerabzeichen "Fahrtenschwimmer" oder höher
o für Auslandseinsätze Englischkenntnisse (möglichst B2)
o Vollimmunisierung gegen COVID-19 (SARS-CoV-2)
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Die geforderten Dokumente müssen Sie vollständig über Ihr Karriereprofil der Jobbörse der Republik Österreich hochladen. Nur auf diesem Weg eingelangte Dokumente und Unterlagen sowie vollständige Bewerbungen können berücksichtigt bzw. weiterbearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass sowohl der Präsenzdienst, als auch der Zivildienst nicht mit der Bewerbung, sondern erst mit der tatsächlichen Aufnahme abgeschlossen sein muss. Die diesbezügliche Bestätigung ist ebenfalls zeitgerecht im Bewerbungsprofil hochzuladen.
Die Bestätigung des Gesundheitszustandes für den sportmotorischen Test ist jedenfalls am Tag des sportmotorischen Tests mitzubringen.
Sofern der Nachweis der Vollimmunisierung nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung für die Aufnahme vorliegt, ist dieser spätestens bei der ärztlichen Untersuchung vorzuweisen.
Allfällige Kosten für die Befunde sind von der Bewerberin oder dem Bewerber selbst zu tragen. Ein Kostenersatz ist nicht vorgesehen.
Kontaktinformation
Die Landespolizeidirektion Burgenland unterstützt Sie bei sämtlichen Fragen zu den Einstellungsvoraussetzungen und der Einstellungsprüfung.
LPD Burgenland
Neusiedler Straße 84
7000 Eisenstadt
Telefon: 059133-10-0
LPD-B@polizei.gv.at
Artikel Nr: 367272
vom Dienstag,
05.April 2022,
12:15 Uhr.
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