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Mit 1. September 2021 tritt die Änderung des Gewaltschutzgesetzes in Kraft. NEUSTART übernimmt die Beratungsstellen für Gewaltprävention (BfG)
zum Artikel „Änderung Gewaltschutzgesetz”
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Kinder werden zwar immer vor dem „fremden Mann“ gewarnt, allerdings findet der sexuelle Missbrauch von Kindern überwiegend innerhalb der Familien, in der Verwandtschaft oder im engen Bekanntenkreis statt. Diese Tatsache ist deshalb so problematisch, da oft ein Abhängigkeitsverhältnis vorherrscht und die Gefahr entstehen kann, dass dem Kind nicht geglaubt wird.
zum Artikel „Sicherheit für Kinder”
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Gewaltsame Übergriffe können leider in allen sozialen Schichten und überall passieren. Die Mehrzahl der sexuellen Übergriffe findet jedoch im sozialen Nahbereich des Opfers statt. Die Gefährdung ist also am vermeintlich sichersten Ort, dem eigenen zu Hause, am höchsten.Alleine durch polizeiliche Maßnahmen können Gewalt und sexuelle Übergriffe nie zur Gänze verhindert werden.
zum Artikel „Selbstbehauptung und Selbstschutz”
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14.000 Abschiebungen im Jahr 2025 durch das BFA umgesetzt – eine harte und gerechte Asylpolitik wird konsequent fortgesetzt.
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Die Einführung wurde auf internationalen Flughäfen in Österreich umgesetzt.
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Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .