Mit 1. Jänner 2014 trat eine Änderung betreffend die behördliche Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE).
Die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung ist zu bestimmten Parteienverkehrszeiten bei ausgewählten Organisationseinheiten der LPD Niederösterreich ( 123 kB) möglich.
Örtlich zuständig ist jene Landespolizeidirektion, in deren Sprengel der/die Einlader*in ihren Hauptwohnsitz bzw. sofern es sich dabei um einen Verein oder ein Unternehmen handelt, diese ihren Sitz haben. Somit ist die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE) in NÖ nur möglich, wenn der/die Einlader*in den Hauptwohnsitz bzw. den Vereins- oder Firmensitz in NÖ hat. Grundsätzlich sollte die Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE) auch bei jener Dienststelle in NÖ abgegeben werden, die für das jeweilige Einzugsgebiet zuständig ist.
Weiterführende Informationen zur EVE erhalten Sie auf der Internetseite des BMI .
Eine elektronische Terminvereinbarung (Online-Terminvereinbarung EVE ) ist - abhängig vom Hauptwohnsitz bzw. vom Sitz der Firma oder des Vereines – bei folgenden Organisationseinheiten möglich:
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Landespolizeidirektion Niederösterreich Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung, Fachbereich 2
Linzer Straße 47 3100 St. Pölten Telefon: +43 59 133 30 2611 E-Mail: LPD-N-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at
Informationen des BMI zur EVE
Zuständige Organisationseinheiten der LPD NÖ für EVE ( 123 kB)
Alle Informationen zur Neuaufnahme befinden sich unter www.polizeikarriere.gv.at .
Informationsblätter Information - Grenzpolizeiassistenten*in (GPA) ( 896 kB) Information – Inspektor*in (GFP) ( 953 kB)