Festnahmen nach Begehung diverser Straftaten in Niederösterreich

Presseaussendung der Polizei Niederösterreich

Bedienstete des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Ermittlungsbereich Diebstahl, führen seit November 2024 Erhebungen gegen eine tschechische Tätergruppe. Die vorerst unbekannten Täter sollen am 2. November 2024 im Gemeindegebiet von Ottenschlag einen Treibstoffdiebstahl verübt und einen weiteren versucht sowie einen Anhänger im Gemeindegebiet von Sonntagberg gestohlen haben.
Zwei Tage später, am 4. November 2024, soll die Tätergruppe im Gemeindegebiet von Sieghartskirchen in ein Geschäft eingebrochen sein, im Gemeindegebiet von Göllersdorf einen weiteren Anhänger gestohlen und im Stadtgemeindegebiet von Hollabrunn einen Motorraddiebstahl versucht haben. Der durch die Straftaten verursachte Gesamtschaden beläuft sich auf rund 13.000 Euro.
Durch die akribischen Ermittlungen der Kriminalisten des Landeskriminalamtes Niederösterreich konnte ein 46-jähriger tschechischer Staatsbürger ausgeforscht werden. Er wurde mittels Europäischen Haftbefehls, ausgestellt durch die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau, zur Festnahme ausgeschrieben. Der Beschuldigte wurde schließlich durch tschechische Polizeibehörden festgenommen und am 9. Jänner 2026 nach Österreich ausgeliefert.
Bei den Einvernahmen zeigte sich der Mann umfassend geständig und nannte einen weiteren 46-jährigen tschechischen Staatsbürger als Mittäter. Auch dieser Beschuldigte wurde in der Folge in Tschechien festgenommen und am 20. März 2026 nach Österreich ausgeliefert. Bei seiner Einvernahme zeigte er sich ebenfalls umfassend geständig und benannte einen dritten Mittäter.
Während die beiden 46-jährigen Beschuldigten über Anordnung der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau in die dortige Justizanstalt eingeliefert wurden, wurde bezüglich des dritten Beschuldigten – ein 37-jähriger tschechischer Staatsbürger – von Seiten der Staatsanwaltschaft von der Fortführung des Ermittlungsverfahrens abgesehen. Dieser verbüßt derzeit in seinem Heimatland eine mehrjährige Haftstrafe, weshalb im Inland von keiner Zusatzstrafe auszugehen wäre.


Presseaussendung
vom 09.04.2026, 08:54 Uhr

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