Hundewelpe bei Verkehrskontrolle befreit / Bezirk St. Pölten

Presseaussendung der Polizei Niederösterreich

Bei einer routinemäßigen Lenker- und Fahrzeugkontrolle am 10. Februar 2026, gegen 10:25 Uhr, im Gemeindegebiet von Herzogenburg, Bezirk St. Pölten, konnten Polizisten der Autobahnpolizeiinspektion Krems an der Donau einen zwölf Wochen alten, verängstigten Hundewelpen aus einem bulgarischen Kleintransporter befreien.

Das kontrollierte Fahrzeug wurde von einem 52-jährigen Mann aus Bulgarien auf der S33 gelenkt. Die Polizisten fanden den Hundewelpen im Laderaum des Kleintransporters auf. Das Tier befand sich unmittelbar unter der transportierten Ladung – bestehend aus einem Kühlschrank, Koffern und diversen weiteren Gegenständen. Die Ladung war nicht gesichert und hätte bei einer Vollbremsung oder abrupten Fahrbewegung verrutschen und den Welpen schwer verletzen können. Der Welpe befand sich in einem äußerst beengten, dunklen Bereich mit einem geschätzten Bewegungsraum von lediglich circa 30x30 cm. Das Tier zeigte sich bei der Auffindung stark verängstigt, verwirrt und verstört. Der Welpe soll während der gesamten Fahrt, die in Deutschland in Stuttgart gestartet habe, ausschließlich mit Essensresten (Salami, Weißbrot und Hamburger) versorgt worden sein.

Nach der Befreiung des Tieres wurde die zuständige Amtstierärztin kontaktiert. Die Ärztin stellte bei der Überprüfung vor Ort mehrere Verstöße fest. Es fehlte eine gültige Tollwutimpfung. Der Welpe hatte kaum Platz und konnte nicht stehen. Es war keine geeignete Transportvorrichtung vorhanden. Es fehlte Licht sowie eine tiergerechte Unterbringung. Ein Transport ist erst ab einem Alter von 16 Wochen zulässig. Es wurde kein für Hundewelpen geeignetes Futter bereitgestellt. Es war kein Wasser verfügbar.

Aufgrund der festgestellten Mängel und der bestehenden Gefährdung des Tieres ordnete die Amtstierärztin die Abnahme des Hundewelpen an. Der Welpe wurde zur weiteren Versorgung in das Tierheim St. Pölten verbracht.

Bei der Überprüfung des Kleintransporters stellten die einschreitenden Polizisten der Autobahnpolizeiinspektion Krems an der Donau zudem schwere technische Mängel fest. Außerdem entsprachen die Ladungssicherung und das höchstzulässige Gesamtgewicht nicht den gesetzlichen Vorschriften.

Von dem 52-jährigen Fahrzeuglenker wurde eine vorläufige Sicherheitsleistung eingehoben. Er wird der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.


Presseaussendung
vom 11.02.2026, 13:27 Uhr

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