Überwachung des Schwerverkehrs („Kraftfahrlinienverkehr“) in Niederösterreich und dem Burgenland unter Beteiligung der europäischen Arbeitsbehörde (ELA) sowie internationaler VerkehrspolizistInnen
Die Bundespolizeidirektion, Fachbereich Schwerverkehr, führte am 6. und 7 Mai 2025 in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI), dem Bundesministerium für Finanzen (BMF), mit den Landesprüfzügen Burgenland, Niederösterreich und dem mobilen Prüfzug der ASFINAG und den Landesverkehrsabteilungen der Landespolizeidirektionen Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Wien unter Einbindung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) am hochrangigen Straßennetz im Bereich des Grenzüberganges Nickelsdorf (A4) und des Verkehrskontrollplatzes Bruck an der Leitha (A4) Schwerverkehrskontrollen durch.
Die ELA (European Labour Authority) ermöglichte, dass 14 PolizistInnen aus Deutschland, Kroatien und Slowenien an den Kontrollen teilnehmen konnten. Im Transportbereich werden diese gemeinsamen Kontrollen verschiedener Mitgliedstaaten durchgeführt, um grenzüberschreitende Arbeits- und Sozialrechte einzuhalten.
Seit 2022 wurden im Straßentransport mehr als 130 gemeinsame Kontrollen ermöglicht, bei denen Beamtinnen und Beamte aus verschiedenen Mitgliedstaaten der EU vor Ort zusammenarbeiten, um Gesetze zur Arbeitskräftemobilität grenzüberschreitend effektiv durchzusetzen.
Insbesondere erfolgte im Zuge der Schwerpunktaktion am 6. und 7. Mai 2025 die Kontrolle des Schwerverkehrs (Personenverkehr, vorwiegend Kraftfahrlinien) betreffend die Fahrtüchtigkeit der FahrerInnen, Lenk-Ruhezeit- und Fahrtenschreiberbestimmungen, Konzessionen für Kraftfahrlinien und Gelegenheitsverkehr, Einhaltung der vorgegebenen Streckenführung, Bestimmungen für den Personenverkehr, Gewichte, Abmessungen, Ladegüter, technischer Zustand der Omnibusse sowie Ausrüstung der Omnibusse, Manipulation Abgas- bzw. AdBlue.
Ergebnis der zweitägigen Kontrollen:
Insgesamt wurden 47 Fahrzeuge kontrolliert (davon wurden 35 Fahrzeuge beanstandet).
Insgesamt wurden 468 Anzeigen erstattet (214 Anzeigen nach den Sozialvorschriften, 166 Anzeigen wegen schwerer technischer Mängel, 47 Anzeigen wegen technischer Mängel mit Gefahr im Verzug, es erfolgten 15 Kennzeichenabnahmen und Erstattung von 26 sonstigen Anzeigen)
Die Einsatzkräfte hoben rund 55.000 Euro an Organstrafverfügungen und vorläufigen Sicherheitsleistungen ein.
In neun Fällen wurden Manipulationen der Fahrerkarte und/oder der Kontrollgeräte festgestellt und strafrechtlich angezeigt (§§ 225 und 293 Strafgesetz).
Es wurden 351 Identitätsfeststellungen durchgeführt, wobei eine Person im Schengeninformationssystem (SIS) ausgeschrieben war.
Die Finanzpolizei schritt in mehreren Fällen nach dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), dem Arbeitslosenversicherungsgesetz und dem Arbeitszeitgesetz (AZG) ein.
"Einmal mehr hat sich die Wichtigkeit der internationalen Zusammenarbeit der Polizeibehörden gezeigt. Ich bedanke mich bei allen eingesetzten Kräften für ihr Engagement," so Bundespolizeidirektor Michael Takacs, BA MA MSc.
Autor: CI Johann Baumschlager