Task Force Sozialleistungsbetrug (SOLBE)

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Höhenberger, Schlintl, Popp mit Vertretern der ÖGK und Ermittler der TF Solbe NÖ

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Viele Teilnehmer am Vernetzungstreffen der Task Force Sozialleistungsbetrug bei der ÖGK in St. Pölten ©  LPD NÖ/O.Greene

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Aufgrund der Thematik großes Medieninteresse ©  LPD NÖ/O.Greene

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Landesverantwortlicher der TF Solbe NÖ BezInsp Josef Dötzl des Landeskriminalamtes bei seinen Ausführungen ©  LPD NÖ/O.Greene

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Franz Popp und Marcel Höhenberger beim anschließenden Pressegespräch mit Medienvertretern ©  LPD NÖ/O.Greene

Am 28. Oktober 2025 fand in St. Pölten bei der österreichischen Gesundheitskasse Niederösterreich ein Vernetzungstreffen der ‚Task Force Sozialleistungsbetrug‘, initiiert vom Landeskriminalamt Niederösterreich, statt.

Ziel des Vernetzungstreffen war bzw. ist die Bekämpfung des Sozialleistungsbetruges im Rahmen einer behörden- und organisationsübergreifenden Zusammenarbeit. Die Task Force wurde im Jahr 2019 ins Leben gerufen und seither stetig erweitert. Die Stake-Holders umfassen die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Justiz), öffentliche Behörden und Ämter (Landesbehörden, Fremdenbehörden, Finanzbehörden) sowie auszahlende Leistungsstellen (Sozialversicherungsträger, AMS).


Landespolizeidirektor Franz Popp, BA MA bedankte sich ausdrücklich für die jahrelange Zusammenarbeit mit den anderen Institutionen und Ämtern, wodurch großartige Erfolge erzielt werden konnten. "Ziel der Task Force Sozialleistungsbetrug ist, den Missbrauch von Sozialleistungen durch falsche Angaben aufzudecken."


Zu den häufigsten Formen des Sozialleistungsbetrugs zählen dabei das

• Vortäuschen eines Wohnsitzes in Österreich, obwohl der tatsächliche Wohnsitz im Ausland liegt.
• Nicht deklarierte Einkünfte während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
• Falsche Angaben zum Gesundheitszustand beim Bezug von Pflegegeld.
• Scheinwohnsitze zur Erlangung von Sozialleistungen.
• Nicht gemeldete Auslandsaufenthalte während des Bezugs von Sozialleistungen.


"Die Task Force Sozialleistungsbetrug hat in Niederösterreich im Jahr 2025 einen erheblichen Beitrag zur Aufdeckung von Sozialleistungsbetrügereien geleistet. Mit 550 Fällen und einem Gesamtschaden von 3,5 Millionen Euro zeigt sich die Bedeutung dieser Ermittlungen für die Integrität des Sozialsystems. Die kontinuierliche Steigerung der Fallzahlen seit 2019 unterstreicht die Notwendigkeit verstärkter Kontrollen und Präventionsmaßnahmen," so Franz Popp.


Das Landeskriminalamt Niederösterreich ist verantwortlich für Ermittlungen in Fällen des Sozialleistungsbetruges, außerdem zeichnet sich die Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA) als zuständig für die fremdenrechtliche Komponente. Zudem gibt es im Bereich der Bezirkspolizeikommanden spezielle SOLBE-Ermittler, die ebenso Ermittlungsarbeit auf Bezirksebene leisten.


"Um dieses Ziel zu erreichen, wurden seit 2019 zahlreiche Vernetzungstreffen in allen Bezirken in NÖ organisiert, zahlreiche Besprechungen zwischen den Organisationen geführt, gemeinsame Einsätze und Schwerpunktaktionen durchgeführt und schließlich auch große landesweite Vernetzungstreffen ins Leben gerufen, bei denen alle maßgeblichen Institutionen dazu beitragen, um die ‚Task Force Sozialleistungsbetrug‘ stetig weiterzuentwickeln," berichtet Hptm Marcel Höhenberger, BA des Landeskriminalamtes Niederösterreich.


"Seit 2019 wurden in Niederösterreich mehr als 3.000 Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsbetrug mit einer Gesamtschadenssumme von über 25 Millionen Euro geführt. Die effektive Schadenssumme wäre um ein Vielfaches höher, würden die Ermittler des Landeskriminalamtes nicht dementsprechende Ermittlungen durchführen," sagt Höhenberger.


Aktueller Fall aus Niederösterreich im Jahre 2025:

Ein 59-jähriger bosnischen Staatsbürger aus dem Bezirk Neunkirchen steht unter dringendem Verdacht, die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) NÖ im Zeitraum (mindestens) April 2022 bis Juni 2025 zur unrechtmäßigen Auszahlung von Leistungen verpflichtet zu haben, indem er

1) seinen Gesundheitszustand falsch darstellte und
2) seinen Aufenthalt, den Lebensmittelpunkt in Österreich, vorgetäuscht hat.

Der Beschuldigte täuschte eine Mobilitätseinschränkung vor und begab sich mit einem Rollator zu Untersuchungen bzw. Begutachtungen bei der PVA. Weiters wurde seinerseits offensichtlich eine Stuhl- und Harninkontinenz sowie eine kognitive Störung vorgetäuscht, um Pflegegeld bzw. eine höhere Pflegestufe und eine Invaliditätspension zu erhalten.
Weiters hielt er sich 2024 für mindestens 260 Tage und 2023 für mindestens 180 Tage im Ausland auf. Er täuschte demnach seinen Lebensmittelpunkt an seiner Adresse im Bezirk Neunkirchen nur vor, um Leistungen der PVA zu erhalten. Die Leistungen der PVA sind jedoch gesetzlich an den Lebensmittelpunkt im Bundesgebiet gebunden.

Die PVA zahlte im Zeitraum Dezember 2022 bis März 2025 an Pflegegeld rund 19.500 Euro zu Unrecht an den Beschuldigten aus. Der Betrag wurde bereits bescheidmäßig zurückgefordert. Der Versuchsschaden betreffend Pflegegeld wurde seitens der PVA mit rund 261.000 Euro beziffert.

Die PVA zahlte Invaliditätspension idHv 22.000 Euro an den Beschuldigten zu Unrecht. Die Pensionsleistung wurde mit Ablauf des Monats Mai 2025 mit Bescheid entzogen. Der Versuchsschaden bezüglich Invaliditätspension wurde von der PVA mit rund 108.000 Euro beziffert.

Auslandserhebungen durch das Landeskriminalamt Niederösterreich ergaben, dass der 59-Jährige mit seiner Ehefrau seinen Wohnsitz in Bosnien u Herzogovina hat und sich dort regelmäßig aufhält. Aufzeichnungen von Grenzübertritten erhärten den Verdacht, dass er lediglich vortäuscht, in Österreich seinen Lebensmittelpunkt zu bestreiten.

Am 4. April 2025 wurde der Beschuldigte von Exekutivbeamten beobachtet, als er ohne Gehhilfe und offensichtlich ohne motorische Beeinträchtigung zu seinem Fahrzeug ging und hinter dem Steuer seines Fahrzeuges Platz nahm. In Folge lenkte er den PKW bis nach St. Pölten nächst der PVA, um sich dort einer Untersuchung zu unterziehen.

Am 20. Dezember 2023 wurde der Beschuldigte im Zuge eines Hausbesuches eines Vertragsarztes des PVA untersucht. Dabei stellte er seinen Gesundheitszustand falsch dar und veranlasste dadurch den Arzt zu einer falschen Diagnose. Jedenfalls scheint es mit dem Lenken von Fahrzeugen und Fahrten nach Bosnien nicht stimmig zu sein.

Es besteht außerdem der Verdacht, dass eine Person im Verwandtschaftsverhältnis einen Tatbeitrag zum Sozialleistungsbetrug geleistet hat.

Den Erhebungen zu Folge erhielt der 59-Jährige vom AMS Neunkirchen im Zeitraum vom 31. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2022 Notstandshilfe und vom 1. Jänner 2023 bis 25. Jänner 2023 einen Pensionsvorschuss.

Der Beschuldigte war Inhaber eines unbefristeten Behindertenpasses und demnach von der motorbezogenen Steuer befreit.

Über Auftrag der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt erfolgte Ende Juni 2025 an der Wohnadresse des Beschuldigten im Bezirk Neunkirchen eine Hausdurchsuchung, bei der Mobiltelefone sichergestellt, der 59-Jährige über Auftrag festgenommen und in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert wurde.


Autor: ChefInsp Johann Baumschlager


Artikel Nr: 452268
vom Mittwoch,  29.Oktober 2025,  08:51 Uhr.

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Information – Inspektor*in (GFP) (pdf, 245 kB)