Verwendung von Feuerwerkskörpern

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Quelle: PIXABAY

Das Bundesministerium für Inneres und die Landepolizeidirektion Niederösterreich warnen auch in diesem Jahr vor dem Gebrauch nicht zulässiger Feuerwerkskörper und ersucht bei Silvesterfeiern, auf das Ruhebedürfnis der Mitbürger Rücksicht zu nehmen.

Auch heuer wird während des Jahreswechsels wieder die Verwendung von Knallkörpern und Raketen das Stimmungsbild prägen. Dazu das Ersuchen auf das Ruhebedürfnis der Mitbürger, insbesondere der alten und kranken Menschen, Rücksicht zu nehmen und die gesetzlichen Vorschriften bei der Verwendung von Pyrotechnik einzuhalten.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nach den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 innerhalb des Ortsgebietes verboten ist. Besonders strenge Verbotsbestimmungen für pyrotechnischen Gegenstände und Sätze gelten für den Nahbereich von Einrichtungen, in denen sich überwiegend alte, kranke oder sonst ruhebedürftige Menschen aufhalten, wie beispielsweise Krankenanstalten, Kinder-, Alters-und Erholungsheime sowie in der Nähe von Tierheimen, Tiergärten, Kirchen und Gotteshäusern. Ebenso wird auf das Verbot der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen, hingewiesen.

Die Sicherheitsexekutive wurde angewiesen, bei Verstößen gegen wesentliche Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes energisch einzuschreiten, um Gefährdungen und Belästigungen durch missbräuchliche Verwendung von pyrotechnischen Artikeln möglichst zu vermeiden, und um auf diese Weise auch einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, den Bürgerinnen und Bürgern einen ungetrübten und stimmungsvollen Jahreswechsel zu ermöglichen.
Tipp: Verzichten Sie auf privates Feuerwerk und genießen Sie das Angebot von öffentlich zugänglichen Veranstaltungen, wobei Pyrotechnik durch Fach- und Sachkundige Personen abgefeuert wird. Wir wünschen einen gelungenen Jahreswechsel und ein gutes Neues Jahr!


Artikel Nr: 336400
vom Montag,  30.Dezember 2019,  13:26 Uhr.

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