Sicher in den Urlaub

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Heute beginnt für die Kärntner Schülerinnen und Schüler die schönste Zeit im Jahr- Zeit für Ferien- und damit startet bei uns auch die Urlaubs- Hochsaison. Während die einen die Sonnenstrahlen und warmen Temperaturen genießen, nutzen andere die Sommermonate um kriminellen Tätigkeiten nachzugehen. Mit folgenden Tipps können Sie Ihr Eigentum schützen und sorgenfrei in die Ferien starten.

Zuhause

Ein sicherer Urlaub beginnt bereits zuhause. Zeitschaltuhren für Licht, Radio und im Idealfall Jalousien/Rollläden sowie TV-Simulatoren lassen das Haus/die Wohnung bewohnt wirken. Vermeiden Sie überfüllte Briefkästen – Stichwort "Nachbarschaftshilfe"! Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich auch, mögliche Aufstiegs- bzw. Einbruchshilfen wegzuräumen.

Vor der Abreise

Informieren Sie sich umfassend über Ihr Reiseziel, auch was die wichtigsten Rechts- und Verkehrsvorschriften oder die dort geltenden Notrufnummern angeht. Dazu bietet sich unter anderem die Länderinformation auf der Homepage des Außenministeriums an. Je nach Urlaubsdestination sollten Sie auch von der Möglichkeit einer Reiseregistrierung Gebrauch machen. Speichern Sie die Notrufnummer des Außenministeriums (+43 1 90115 4411) für den Fall der Fälle in Ihrem Mobiltelefon ab. Legen Sie Kopien von den wichtigsten Dokumenten (Reisepass, E-Card, Impfpass, Bankomat- oder Kreditkarte, etc.) an und speichern diese beispielsweise in Ihrem Email-Postfach, um weltweit darauf zugreifen zu können. Zudem sollten Sie sich die Notrufnummern Ihrer Bank abspeichern, um ggf. rasch eine Kartensperre veranlassen zu können.

An- und Abreise

Wenn Sie selbst mit dem Auto unterwegs sind, seien Sie sich stets bewusst, dass ihr Auto kein Tresor ist. Lassen Sie keine Wertgegenstände im Wagen zurück. Wenn Sie eine Pause einlegen und das Auto nicht im Blickfeld behalten können, decken Sie das Reisegepäck und andere zurückgelassenen Gegenstände ab. Auch wenn Sie das Auto nur kurz abstellen oder nach dem Tanken zahlen, schließen Sie alle Fenster, ziehen Sie den Zündschlüssel ab und versperren Sie das Auto. Sollten Sie eine Panne haben, nehmen sie professionelle Hilfe in Anspruch. Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen fremde Personen helfen wollen. Lassen Sie im städtischen Verkehr, im Stau oder bei verkehrsbedingtem Anhalten die Autofenster verschlossen und die Türen versperrt.

Aber nicht nur wenn man mit dem Auto unterwegs ist, auch wer Bus oder Bahn wählt oder sich am Flughafen aufhält, tut gut daran, sein Gepäck stets im Auge zu behalten. Sämtliche Reißverschlüsse und Fächer sollten geschlossen sein. Bargeld und Dokumente sind am sichersten in einem Brustbeutel, in vorderen Hosentaschen oder Innentaschen aufgehoben. Seien Sie bei neuen und allzu netten Bekanntschaften vorsichtig und nutzen Sie vorhandene Schließfächer, um Ihr Gepäck vorübergehend aufzubewahren. Gerade in solchen Situationen gilt: Gelegenheit macht Diebe – deshalb sind Aufmerksamkeit und Vorsicht die besten Gegenmittel!

Am Urlaubsort

An Pool oder Strand gilt: Teure Wertgegenstände wie Uhren und Schmuck oder prall gefüllte Brieftaschen inklusive Kredit- und Bankomatkarten sowie zahlreicher Ausweise haben hier nichts verloren. Getreu dem Motto "Was man nicht mitführt, kann einem nicht gestohlen werden" nur mitnehmen, was man wirklich braucht. Bitte kündigen Sie ihre Abwesenheit nicht in den sozialen Medien an bzw. achten Sie beim Posten von Urlaubsfotos auf die Privatsphären-Einstellungen. Reise-Postings sind "Einladungen" für Kriminelle, welche diese nur zu gerne annehmen!

Abschließend: Souvenirs, Souvenirs!

In manchen Fällen scheint bei Reisenden zu gelten: je exotischer, desto besser. Aber Vorsicht, nicht alles, was gefällt ist auch erlaubt. Bei Pflanzen und Tieren (Achtung, darunter können auch bestimmte exotische Blätter oder am Strand gesammelte Muscheln fallen) ist jedenfalls das Artenschutzabkommen zu beachten sowie die entsprechenden Zoll- und Einfuhrbestimmungen nach Österreich. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums.

Hinsichtlich der Ausfuhr von Gegenständen aus dem Urlaubsland sollten Sie sich ebenfalls über die geltende Gesetzeslage informieren, damit es beim Grenzübertritt nicht zu Problemen kommt.


Artikel Nr: 407956
vom Donnerstag,  03.Juli 2025,  08:19 Uhr.

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