Am 27. August 2025 fand der Arbeitsbesuch des Rechtsschutzbeauftragten des Bundesministeriums für Inneres statt, bei welchem die von den Bediensteten der Landespolizeidirektion Kärnten gesetzten Ermittlungsmaßnahmen auf Gesetz- und Rechtmäßigkeit überprüft wurden.
Ein besonderer Schwerpunkt wurde bei diesem Besuch auf die Kontrolle der in Klagenfurt und Villach nach § 54 Abs. 6 SPG eingerichteten Videoüberwachungsanlagen gelegt. Dabei wurden die Kamerastandorte, die erforderlichen Ankündigungstafeln, aber auch die vorgeschriebenen Protokolle und die Funktionsweise der Übertragungen einer Überprüfung vor Ort unterzogen.
An der Besprechung mit dem Rechtsschutzbeauftragen Generalprokurator i.R. Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy nahmen neben Landespolizeidirektorin Mag. Dr. Michaela Kohlweiß, dem Geschäftsbereichsleiter A Generalmajor Arthur Lamprecht, BA, MA und dem Geschäftsbereichsleiter B Hofrat Mag. Markus Plazer auch Vertreter des Landeskriminalamtes, des Landesamtes Staatsschutz und Extremismusbekämpfung sowie des Büros Rechtsangelegenheiten teil. Begleitet wurde der Rechtsschutzbeauftragte von zwei seiner Stellvertreter Erster Generalanwalt i.R. Dr. Wilfried Seidl und Prof. Mag. Dr. Farsam Salimi und dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Mag. David Auer.
Artikel Nr: 448835 vom Freitag, 29.August 2025, 11:25 Uhr.
Reaktionen bitte an die LPD Kärnten
zurück
© BMI/Gerd Pachauer
Die Sicherheitskonferenz wurde für zahlreiche bilaterale Gespräche genutzt.
© BMI/ Gerd Pachauer
Europäische Spezialeinheiten übten in Wien für den Ernstfall.
Alle Artikel zum Thema anzeigen