Sicher durch die Silvesternacht

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Zur Gewährleistung der Sicherheit in der Silvesternacht werden wie jedes Jahr ausreichend Polizeikräfte im Einsatz stehen. Schwerpunkte der Streifen- und Kontrolltätigkeiten werden die Sicherheit im Straßenverkehr, Gewaltdelikte im öffentlichen Raum und die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes sein.

Schwerpunkte

Seitens der Verkehrspolizei sind deshalb im gesamten Bundesland verstärkte Kontrollen in Hinblick auf Alkohol im Straßenverkehr angeordnet. Um Gewaltdelikten im öffentlichen Raum vorzubeugen, wird vor allem in den Ballungsräumen von Villach und Klagenfurt, wie auch in den Bezirksstädten, auf polizeiliche Präsenz gesetzt. Neben den Streifen der Polizeiinspektionen werden zusätzliche Bedienstete der Schnellen Reaktionskräfte, der Einsatzeinheit Kärnten, aber auch Diensthunde- und Zivilstreifen im Einsatz sein.

Pyrotechnik

Neben der Selbst- und Fremdgefährdung bei unsachgemäßer Verwendung von Feuerwerkskörpern, sind empfindliche Strafen bei der Nichtbeachtung der Vorschriften vorgesehen. Schon der Besitz eines "Schweizerkrachers" für Jugendliche unter 16 Jahren ist eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe (Höchstbetrag: 3.600,- Euro) geahndet werden kann. Dieses Strafmaß gilt auch für die unrechtmäßige Verwendung von Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet, wobei bereits der Versuch strafbar ist. Hier sind aber – unabhängig von den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes – die Verordnungen der jeweiligen Gemeinden zu berücksichtigen, welche die Verwendung von Feuerwerkskörpern regeln.

Was ab welchem Alter erlaubt ist:

Kategorie F1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen. Verwendung innerhalb von Wohngebäuden möglich. Kauf, Besitz und Verwendung ab 12 Jahren erlaubt. Beispiele: Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallziehbänder, Partyknaller, Tischfeuerwerke und Knallerbsen

Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen. Verwendung nur im Freien. Kauf, Besitz und Verwendung ab 16 Jahren erlaubt. Beispiele: Doppelschläge, Piraten, Pyrodrifter, Knallfrösche, Sprungräder, Vulkan-Fontänen, Miniraketen, Raketen, bestimmte Batterien

Kategorie F3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen. Kauf, Besitz und Verwendung ab 18 Jahren nur mit Bewilligung erlaubt. Beispiele: wirkungsstarke Raketen, Batterien, Knallkörper.

Kategorie F4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen. Kauf, Besitz und Verwendung ab 18 Jahren nur mit Bewilligung erlaubt. Beispiele: Feuerwerksbomben, Bombenrohre

Allgemeine Tipps für einen sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern

Die Polizei appelliert, bei der Verwendung von Feuerwerk Rücksicht auf Mitmenschen zu nehmen und Tiere vor unnötigem Stress zu schützen. Neben der Exekutive kann jeder Bürger/jede Bürgerin selbst dazu beitragen, dass die gemütliche Silvesterfeier nicht mit einer Verletzung durch pyrotechnische Artikel endet. Wir haben einige
Tipps/Hinweise zum gefahrlosen Abschuss von Feuerwerkskörpern zusammengestellt:

• Verwenden sie nur zertifizierte Produkte (CE- Kennzeichnung etc.)
• Halten Sie den angegebenen Sicherheitsabstand zu Feuerwerkskörpern ein! Beachten Sie die Schussrichtung von Raketen oder Böllern!
• Nehmen sie selbst keine Veränderungen am Produkt vor!
• Die Gegenstände dürfen nur einzeln und getrennt voneinander gezündet werden!
• Schließen Sie Fenster, Haus- und Balkontüren, damit eventuelle "Irrläufer" keine Brände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus verursachen können! Achten Sie auch auf eine sichere Umgebung, bei starker Trockenheit besteht Brandgefahr.
• Verwenden Sie zum Abschuss von Raketen geeignete Vorrichtungen – niemals aus der Hand oder aus Flaschen abschießen!
• Zünden Sie ihre Feuerwerkskörper jedenfalls mit ausgestrecktem Arm und treten Sie danach sofort einige Schritte zurück!
• Bei eventuellen "Zündversagern" keinesfalls aufheben, einfach liegen lassen!

Oberst Erich Londer: "Die Wirkung von Pyrotechnik ist teilweise erheblich und wird oft unterschätzt. Nicht ohne Grund bestehen Altersbeschränkungen für den Kauf pyrotechnischer Gegenstände. Erwachsene stehen in der Verantwortung, dass Feuerwerkskörper niemals in die Hände von Kindern gelangen."

Die Polizei Kärnten wünscht allen Menschen in unserem Bundesland einen guten Rutsch in das neue Jahr 2026.


Artikel Nr: 455388
vom Freitag,  26.Dezember 2025,  08:15 Uhr.

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