Der alpine Wintersport gehört in Österreich zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten. Trotzdem besteht – trotz moderner Ausrüstung und gut ausgebauter Skigebiete – ein nicht zu unterschätzendes Unfallrisiko. Mit dem Start der neuen Skisaison beginnt auch eine arbeitsintensive Zeit für die 67 Kärntner Alpinpolizisten und sieben Alpinpolizistinnen.
Die Alpinpolizistinnen und -polizisten sind in Kärnten in fünf alpine Einsatzgruppen eingeteilt. Jede Gruppe wird von einem Beamten mit abgeschlossener Polizei-Bergführer-Ausbildung geleitet. Je nach topografischer Lage betreuen diese Einheiten einen oder mehrere Bezirke. Zu ihren wichtigsten Aufgaben in den Skigebieten gehören die Aufnahme von Skiunfällen mit möglichem Fremdverschulden sowie die Fahndung nach fahrerflüchtigen Unfallbeteiligten. Häufig leisten sie auch Erste Hilfe, wenn der Rettungsdienst noch nicht eingetroffen ist.
Im vergangenen Skiwinter wurden laut Statistik 407 Alpinunfälle in Kärntner Skigebieten registriert. Dazu zählen Unfälle mit Fremdverschulden oder tödlichem Ausgang. Selbstverschuldete Unfälle werden von der Polizei nicht erfasst. Bei 48 dieser Unfälle beging die jeweils zweite beteiligte Person Fahrerflucht. Zwei Unfälle führten zu tödlichen Verletzungen.
"Eine gute Schneeauflage sorgt normalerweise für griffige Pistenverhältnisse und große Sturzräume. Harte, vereiste Pisten und apere Sturzräume führen hingegen oft zu mehr Unfällen und schwereren Verletzungen", erklärt Kontrollinspektor Michael Bachlechner, Landesausbildungsleiter der Kärntner Alpinpolizei.
Für den Pistensport gibt es in Österreich keine eigene Verkehrsordnung. Grundsätzlich darf sich jeder frei auf den Pisten bewegen, solange niemand gefährdet oder verletzt wird. Um Orientierung zu geben, hat die FIS zehn Grundregeln festgelegt. Diese sollen in erster Linie helfen, Unfälle zu vermeiden. In zweiter Linie werden sie von Gerichten herangezogen, um bei einem Unfall die Verschuldensfrage zu klären.
Die FIS-Regeln
1. Rücksichtnahme:
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet oder schädigt.
2. Kontrolle der Geschwindigkeit:
Man muss auf Sicht fahren und Geschwindigkeit sowie Fahrweise dem eigenen Können und den Bedingungen anpassen.
3. Wahl der Fahrspur:
Wer von hinten kommt, muss seine Spur so wählen, dass er vorausfahrende Personen nicht gefährdet.
4. Überholen:
Überholen ist in alle Richtungen erlaubt, aber nur mit genügend Abstand, damit der Überholte sich frei bewegen kann.
5. Einfahren und Anfahren:
Vor dem Einfahren in die Piste oder dem Anfahren muss man sich vergewissern, dass dies ohne Gefahr möglich ist.
6. Anhalten:
Enge oder unübersichtliche Stellen sollten nicht zum Anhalten genutzt werden. Gestürzte Personen müssen diese Bereiche rasch freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg:
Wer zu Fuß aufsteigt oder absteigt, muss den Pistenrand benutzen.
8. Beachten der Zeichen:
Markierungen und Signale sind unbedingt einzuhalten.
9. Hilfeleistung:
Bei Unfällen ist jede Person zur Hilfe verpflichtet.
10. Ausweispflicht:
Beteiligte oder Zeugen müssen im Unfallfall ihre Personalien angeben – unabhängig von einer Schuld.
Das Tragen eines Skihelms, gut gepflegte und geschliffene Kanten an den Wintersportgeräten sowie eine gute körperliche Fitness können zudem maßgeblich helfen, Unfälle zu vermeiden und Verletzungen vorzubeugen.
In diesem Sinne wünschen wir allen Wintersportlerinnen und Wintersportlern eine sichere und möglichst unfallfreie Wintersaison.
Artikel Nr: 453479
vom Montag,
01.Dezember 2025,
10:43 Uhr.
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